myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Erben, Vererben und die Erstellung eines Testaments

Das Thema Erben, Vererben und die Erstellung eines Testaments stellt Familien vor große Herausforderungen. Der Friedberger Notar Dr. Thomas Ihrig erläuterte juristisch korrekt am CSU Stammtisch, das rechtzeitiges Abfassen eines Testamentes. Er machte klar, wo eigenhändig errichtete Testamente oft Unklarheiten oder Fehler enthalten. So muss das Testament eigenhändig geschrieben -und unterschrieben sein. Auch Ort und Datum sollen nicht fehlen. Ausnahme ist ein gemeinschaftliches Testament von einem Ehegatten geschrieben und von Beiden unterzeichnet. Das kann jedoch nicht jederzeit geändert werden. Bei nicht verheirateten Paaren ersetzt das gemeinschaftliche Testament ein notarieller Erbvertrag. Klar sollte sein, dass bei einer Testamentsaufstellung keine Zweifel an der Geschäftsfähigkeit kommen dürfen.
Der sogenannte Enterbte muss so Ihrig, dennoch seinen Pflichtanteil bekommen, wenn er nicht als Erbunwürdig eingestuft wurde.
Beraten soll man sich lassen bei Verteilungen und Verschenkungen, was unter anderem steuerliche Vorteile bringen kann.
Erbengemeinschaften führen meist zu Streit und somit zu Kosten und man lässt es besser bleiben, meint der Notar. Auch sprach er sich für eine fachliche Beratung aus wenn es Vor- und Nacherbfolgen geben soll.
Nachdem der Notar grundsätzliche Fragen auch an der Leinwand erklärt hatte, fasste er nochmals Zusammen und bat, ein eigenhändig geschriebenes Testament regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Auch sollte es gefunden werden, was durch das Hinterlegen beim Amtsgericht möglich ist.
Natürlich ist ein notarielles Testament mit fachlicher umfassender Beratung und Beurkundung eine Lösungsmöglichkeit das langwieriges Erbscheins- Verfahren entbehrlich machen und den Erben dadurch Kosten ersparen.

Weitere Beiträge zu den Themen

User der WocheVermischtes -überregional-CSU Stammtisch FriedbergNotar Dr Thomas IhrigZeitgeschehen - Aktuelle ThemenMan(n) denkt halt soErben und VererbenAltes und neuesNah & FernEvents - Veranstaltungen

9 Kommentare

Schöne Info,Danke dafür !

Ja, wir haben uns im letzten Jahr auch darum gekümmert.

Ich mache es jetzt bestimmt. Handschriftlich habe ich es schon, seit meine Eltern verstorben sind und ich gemerkt habe, was dann los sein kann

Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zur Webseite

Themen der Woche

SPD Friedberg (Bayern)RothenbergReligionFrühlingSeniorenheimSpendeKatholische KircheFriedberg (Bayern)Ulrike Sasse-FeileAWOMusikFest

Meistgelesene Beiträge