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Das Leid mit dem Laub des Nachbarn

  • Laub auf dem Gehweg entsorgen ist eine Ordnungswidrigkeit
  • hochgeladen von Frieda Feuerstein


Nun ist es wieder soweit. Das Laub fällt auf Wege und in Gärten, und damit fällt so manchem eine glanzvolle Idee zur Entsorgung ein. Und dem Nachbarn fällt die Kinnlade runter.

Sie ziehen auf das Land, weil sie die Idylle so lieben. Ihre Kinder sollen ein Hündchen bekommen und im Garten spielen können. Außerdem ist es auf dem Land viel ruhiger und friedlicher als in der Stadt. Und dann ziehen sie in eine charmante Neubau- Doppelhaushälfte aufs Dorf. Sie stellen, wenn die Kinder klein sind, einen Rutschenturm, und wenn sie in der Schule sind, ein überdimensionales Trampolin in einen Garten, der so groß ist wie die Terrasse.

Laub zurück zum Besitzer

Die stolzen Besitzer der charmanten Doppelhaushälfte wollen ihre Kinder im Garten haben, aber kein Laub. Schon gleich gar nicht, wenn es nicht vom eigenen Baum ist.
Darum rechen sie fluggs das Laub zusammen und kippen es einfach dem Nachbarn über den Zaun. Ist doch von seinem Baum, also muss er es entsorgen, so die einfache Logik der Ordnungsliebhaber. Das Laub vom Gehweg wird kurzer Hand zusammengefegt und als hübscher kompakter Haufen ein Stückchen weiter auf den Gehweg des Nachbarn geschoben.
Da thront dann über Nacht ein Haufen, mitten auf dem Fußweg, die Passanten müssen auf die Straße ausweichen um drumherum zu kommen. Der Weg der anderen ist schön blank gefegt, und entsorgen soll das bittesehr der Verursacher- also der Besitzer des Baumes. Natürlich kann man nun nicht jedes Blatt einzeln zurück verteilen zu den Besitzern der Bäume, von denen es gefallen ist. Man macht einfach mal einen Pauschalhaufen und schmeißt ihn zu dem mit dem größten Baum. Zu dumm nur, dass genau deshalb gerade dieser Baum vor dem Laubfall einen Radikalschnitt erhalten hat und kein einziges Blättchen von diesem Baum ist. Dieser Baum hat heuer garantiert keinen Laubfall. Macht nichts, das Laub schieben wir trotzdem auf den Gehweg von diesem Baumbesitzer. Wenn von seinem Baum nichts runter fällt, hat der viel Platz in seiner Tonne, der kann ruhig den Haufen entsorgen- wenn er schon sonst nichts zu tun hat.

Laub muss vom Gehweg beseitig werden

Denn, Laub und Pflanzenabfälle müssen vom Gehweg beseitigt werden (§§ 4,5 der Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 20.11.2009). Genau, denkt sich der pfiffige Nachbar, deshalb schieb ich es ja dem Nachbarn auf den Gehweg- da muss er es wegmachen. Aber, liebe Ordnungsliebende, das ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Ablagern von Laub am Straßenrand oder Gehweg stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch wenn es der Gehweg des Nachbarn ist.

Laub auf den Gehweg schieben ist ordnungswidrig

Grundsätzlich handelt es sich bei der Ablagerung des Laubes auf dem Gehweg um eine widerrechtliche Abfallablagerung. Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz).
Die Beseitigung von Laub gehört nach ständiger Rechtsprechung zu den üblichen Gartenarbeiten, welche in der Regel entschädigungslos hinzunehmen ist. Der betroffene Grundstückseigentümer hat das anfallende Laub selbst zu beseitigen und er ist nicht berechtigt, dieses auf dem Nachbargrundstück, auf der Straße oder Gehwegen zu entsorgen.
Wer also in der Nacht dem Nachbarn einen Laubhaufen auf den Gehweg schiebt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und macht sich zudem unbeliebt- wenn er das nicht schon ist.
Also liebe Bewohner von Orten, an denen es Bäume und Laub gibt: Ob das Laub nun von eurem eigenen Baum ist oder nicht, zusammenfegen und in die eigene Tonne werfen. Dann habt auch Ihr das Prinzip von friedlichem Zusammenleben auf dem Land kapiert.

  • Laub auf dem Gehweg entsorgen ist eine Ordnungswidrigkeit
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  • Von diesem Baum fällt heuer kein Blättchen- trotzdem wird den Bewohnern ein Laubhaufen auf den Gehweg geschoben
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