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Bußgelder im Ausland 2018

Es ist Reisezeit und viele Bundesbürger fahren auch in diesem Jahr wieder mit dem Pkw ins Ausland.
Auch hier droht das Risiko, dass Bußgeldtatbestände im Ausland verwirklicht werden. Dieser Beitrag soll skizzieren, welche Bußgelder im Ausland im Raum stehen.

Zunächst ist festzuhalten, dass in einigen Ländern, bspw. Österreich, keine festen Bußgeldsätze existieren. Vielmehr werden für verschiedene Verstöße Mindest- bzw. Höchstsätze angegeben.
Bei der Bemessung des konkreten Bußgeldes werden also jeweils die Umstände des Einzelfalles berücksichtigt.
Darüber hinaus kommt es natürlich auch zu wechselkursbedingten Änderungen der Bußgeldbeträge, bspw. in der Schweiz, Ungarn, Großbritannien etc.
Schließlich sind gesetzliche Erhöhungen von Bußgeldsätzen zu verzeichnen, bspw. in Rumänien, der Türkei oder den Niederlanden.

Festzustellen ist, dass die verhängten Bußgelder in den verschiedenen Ländern sehr voneinander abweichen, zum Teil drastisch.
Wie auch in den vergangenen Jahren weisen die nordeuropäischen Länder wie Norwegen und Schweden die höchsten Bußgeldsätze auf; aber auch die Niederlande, die Schweiz und Italien sanktionieren Bußgeldübertretungen ganz erheblich.
Wird bspw. die Geschwindigkeit um 20 km/h übertreten, werden in Norwegen mindestens 375,00 € fällig, in Schweden 250,00 €, in Italien 170,00 €, in den Niederlanden 165,00 € und in der Schweiz immerhin noch 155,00 €.

Bei Parkverstößen sind ebenso Spitzenreiter Norwegen, Dänemark und auch Spanien.
Deutlich „günstiger“ fallen Parkbußen aus in Bulgarien, aber auch Frankreich und Deutschland.

In manchen Ländern werden erhebliche Rabatte auf die Bußgelder gewährt, wenn sofort bzw. innerhalb gewisser Fristen bezahlt wird.
So verdoppelt sich bspw. in Italien das Bußgeld, wenn nicht innerhalb von 60 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bezahlt wird; eine Reduzierung um 30% ist jedoch denkbar bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides.
Wird in Spanien das Bußgeld innerhalb von 20 Tagen bezahlt, gibt es einen Nachlass von 50%. Auch Frankreich gewährt Nachlässe bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen.

Verstöße gegen das Verbot, beim Autofahren mobil zu telefonieren, werden ebenso sehr unterschiedlich sanktioniert. In den Niederlanden werden hier 230,00 € fällig, in Dänemark 200,00 € und in Italien immerhin 160,00 €. Deutlich günstiger ist hier bspw. Lettland mit nur 15,00 €.

Als letztes europäisches Land hat nunmehr auch Schweden zum 01.02.2018 ein entsprechendes Handyverbot am Steuer eingeführt.

Erheblich sanktioniert werden unverändert Fahrten unter Alkoholeinfluss. So drohen bspw. in Schweden Freiheitsstrafen von einem Monat bei einer Blut-Alkoholkonzentration (BAK) von 1,0 Promille, in Spanien von drei Monaten ab einer BAK von 1,2 Promille.
In Italien kann ab einer BAK von 1,5 Promille sogar das Fahrzeug enteignet werden, falls der Fahrer und der Eigentümer personenidentisch sind. Ähnliche Konsequenzen drohen in Dänemark ab einer BAK von 2,0 Promille.

Unverändert gibt es jedoch für Verkehrsverstöße im Ausland keinen Punkteeintrag im deutschen Fahreignungsregister. Ebenso wirken im Ausland ausgesprochene Führerscheinmaßnahmen zu Lasten eines Bundesbürgers in der Regel nicht auf die Berechtigung aus, in Deutschland ein Fahrzeug zu führen. Anders ist dies gegebenenfalls bei im Ausland verübten Trunkenheitsfahrten.

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass Bußgeldbeträge, die in anderen EU-Ländern ab einem Betrag von 70,00 € sanktioniert worden sind, auch in Deutschland vollstreckt werden können.

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