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Heute wären die Gefängnise wohl überfüllt

In 14 Tagen beginnt unser Altstadtfest, dann erleben wir wieder eine Zeit, wie sie vor ca 250 - 300 Jahren stattgefunden hat. Zurückschauend war es jedoch nicht so locker und fröhlich. Aus dem Büchlein Gerichtshoheit und Strafpraxis des Friedberger Rates, von Ingo Aigner kann man erfahren was demjenigen passierte, der seine Mitbürger beleidigte und mit übler Nachrede kränkte. Die Bestrafung gehörte als Niedergerichtsbarkeit vor das Landgericht Friedberg. Trotzdem wurden diese Delikte erst einmal vom Rat der Stadt in erster Instanz verhandelt und ein Vergleich der Parteien gesucht. Manchmal reichte es, wenn der Beklagte das Handgelübde leistete und versicherte, dass er von dem Injurieten (Beleidigten) nichts als Liebes und Gutes wisse und mit ihm Friede und Sicherheit halten wolle. Egal ob es zu diesem Vergleich kam oder nicht, verwies der Rat beim nächsten Bürgerverhör auf das Landgericht zur gebührenden Bestrafung.
Vom Rat wurden damals 36 Beleidigungen bestraft, davon die Hälfte mit einer Geldstrafe zwischen 17 Kreuzer und 1Pfund Pfennig. So hatte 1636 das Eheweib des Tagwerkers Michael P. mit des Maurermeisters Hans S. Tochter Maria einen Greinhandl (Zank), weil erstere eine Hexe gescholten wurde, die andere eine Hure. Beide wurden zusammen mit 300 Mauersteine bestraft. Weil P. außerdem gesagt hatte, dass S. kein ehrlicher Mann sei, und diese Schmachworte abzustrafen nicht mehr in die Zuständigkeit des Magistrats fiel, wurde sie zur Abstrafung vor das Landgericht geschrieben
1687 hießen die Kleinuhrmachersfrau Magdalena E. und die Bäckersfrau Maria B einander Maulhuren. Außerdem schmähte letztere die erste mit einem obszönen Wort. Folglich wurde die B. mit 200 Mauersteinen bestraft, die E. nur mit 100.
1764 schrieb der Färber Franz Xaver B. an das Handwerk zu München einen Brief und injurierte und verachtete darin den angehenden Färber Andreas Grasser. Auch meinte er,, dass der Bürgermeister wie auch der Rat in Handwerksdingen nichts zu sagen hätten. Dafür erhielt er neben einem Verweis auch den Auftrag, Grasser bei Rat Abbitte zu leisten. Strafe 1 Pfund Pfennig.
In anderen Fällen wurden auch die Schimpfworte Hundstasche, Schnaufer, Bärenhäuter und Gesindel mit solchen Geldstrafen belegt.
Schmähworte wie Rotzer, Verräter, Scherge und Diebin wurden mit Gefängnis oder Schandstrafe belegt.
So geschehen 1727, als der Tagwerker Joseph T. beim Dreigläserwirt in Augsburg die Mitbürger, die bei einem Unglück mit Kühen Hand angelegt hatten, als Schelme, Diebe und Spitzbuben intitulierte. Auch meinte er, man solle jene, welche seinem Schwiegervater, dem Hüter Thomas Reich, die Schuld an dem Unglück gaben, die Hände abhauen. Im Wirtshaus waren der Säckler Hans Georg Greiner und Schuhmacher Sebastian Hochenbichler zugegen und haben ihre bürgerliche Pflicht getan und diese Sache dem Rat attestiert. T. wurde drei Tage bei Wasser und Brot in das Riedl gesteckt.

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11 Kommentare

soviel ich weiß, richtete die Stadt nach Friedberger Stadtrecht. Sie besaßen Satzungsgewalt d.h. die Fähigkeit, allgemein-verbindliche Anordnungen zur Regelung kommunaler Angelegenheiten zu erlassen. In ihrer Zuständigkeit alle Bereiche des bürgerlichen Lebens mit strafbewehrten Geboten und Verboten und verkörperte eine beachtliche Machtfülle

Man lebte als Bürger sehr gefährlich.

Erst recht, wenn man nicht weiß, wer Freund, wer Feind ist

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