Friedberg - begehrter Asylort
Gründe für Flucht von einst

Man floh, um der harten Kerkerstrafe zu entgehen. Bild: Bibliothek Heimatverein.
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  • Man floh, um der harten Kerkerstrafe zu entgehen. Bild: Bibliothek Heimatverein.
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Friedberg wurde einst für manchen Flüchtigen ein Ort der Rettung. Es gab viele Gründe dafür, ausgerechnet in Friedberg um das sichere Geleit zu bitten. Einer der Gründe war die Nähe zur "ausländischen" Stadt Augsburg. So konnten sich Augsburger durch Flucht über den Lech hinüber ins Bayerische der Gerichtsbarkeit der Reichstadt entziehen.

Der reichste Mann Augsburgs

Aktenkundig ist der Fall des Augsburger Handelsherrn Hans von Hoy. Er hatte sich stolz für den reichsten Mann Augsburgs gehalten und seine Standesgenossen noch zu einem üppigen Gastmahl eingeladen. Zu diesem Zeitpunkt war es für ihn nicht vorstellbar, dass er mit einem Schlag bankrott werden könnte. Dies geschah mit der Kunde, dass sein Schiff, beladen mit teuren Gewürzen, gesunken war. 30.000 Gulden schuldete er noch für die Ware. Hoy wurde nun zum Gespött der Leute. Seine Habe wurde auf dem Marktplatz öffentlich versteigert. Für die restlichen Schulden drohte ihm in Augsburg eine Haftstrafe, der er sich allerdings durch rechtzeitige Flucht in die bayerische Grenzstadt Friedberg entzog. So geschehen im Jahr 1456. Ein anderer Augsburger Kaufmann sollte ebenfalls wegen Schulden in Höhe von 5000 Gulden in den Kerker geworfen werden. Er floh nach Friedberg, wo er auch verstarb. Die Gläubiger gingen leer aus.

Besoffenes Weib an die Tür geschlagen

Schulden waren nicht der einzige Grund, um in Friedberg Asyl zu suchen. Genau 300 Jahre nach dem Fall „Hoy“, im Jahr 1756, stand der aus Pfersach in Schwaben stammende Weber Michael Mayr vor dem Rat der Stadt Friedberg und bat um Asyl. Er schilderte sein Kreuz mit seinen Eheweib Catharina. Schon bei ihrem ersten Ehemann war sie dem „Saufen ergeben“. Sie war meistens mehr voll als nüchtern. Den Wirten wurden Grenzen von der Obrigkeit gesetzt. Sie durften der Catharina höchstens für 1 Kreuzer Brandwein geben. Nun war sie am 5. Juli wieder „stern voll gewesen“ und wollte nach dem Mittagessen gleich weiter zum Saufen gehen. Er versuchte, sie davon abzuhalten, sie habe sich aber gegen ihn gewehrt. Er habe ihr mit der Hand einen Stoß versetzt. Sie sei so unglücklich gegen die Kammertür geflogen, dass das Blut herabgeflossen sei. 14 Stunden danach war sie tot. Er selbst sei dann in Ohnmacht gefallen und lange so gelegen, bis er endlich zu sich gekommen sei. Dann floh er zu den Carmelitern nach Augsburg in die Freiung (Freiheit). Dort fühlte er sich aber nicht sicher. Nun bittet er in Friedberg um Asyl, um die Angelegenheit rechtlich regeln zu können. Er beteuerte, es sei niemals seine Absicht gewesen, seine Frau zu töten und er bedaure dies alles von Herzen. Auf Grund dieser Schilderung wurde ihm Asyl gewährt, allerdings mit dem deutlichen Hinweis, dass er sich ordentlich zu verhalten habe. Sonst verliere er das Recht auf Asyl.

Zwei Raufhansl bitten um Asyl in Friedberg.

22. September Anno 1686. Aus Unterschweinbach (heute Landkreis Fürstenfeldbruck) flüchtet der Wirtssohn Johann Hirner nach Friedberg. Nur zwei Tage später folgte ihm sein Spezl, der Bauernsohn Christoph Probst. Sie hatten am Sonntag zuvor, den 15. September, abends einen „Rumor und Raufhandl“ gehabt. Der Knecht des Pfarrers und ein Bauernsohn wurden mit einem Säbel so „beschedigt“, dass sie in „Lebensgefahr sein sollen“. Den beiden drohte nun Gefängnis. Und so baten sie um Asyl, damit sie ihre Unschuld „ausführen mögen“. Immer wieder beantragen sie Verlängerung. Sie blieben ein Viertel Jahr in Friedberg. Der Stadt floss dafür 4 Gulden „Gleitgelt“ in die Stadtkasse.

Asyl kostet – "Gleitgelt" spült Geld in die Stadtkasse

Es war eines der überkommenen Rechte des Rates der Stadt Friedberger, dem Bedrängten das sichere Geleit zu gewähren, allerdings mit Wissen des kurfürstlichen Landrichters. Zunächst wurde dem Bittsteller für drei Tage Asyl gewährt. Das kostete „Gleitgeld“. Verlängerung war möglich. Pro Tag musste 1 Kreuzer bezahlt werden. Jeder Asylant hatte sich „gleitmäßig“, d.h. den Gesetzen des Landes entsprechend zu verhalten, sonst verlor er das Recht auf Asyl. Diebe, Mörder, Brenner und Landfriedensbrecher erhielten kein Asyl.

Man floh, um der harten Kerkerstrafe zu entgehen. Bild: Bibliothek Heimatverein.
Dass seine Frau dem "Saufen ergeben" war, wurde dem Ehemann zum Verhängnis. Zeichnung: Anton Oberfrank.
Bürgerreporter:in:

Regine Nägele

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