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Lob für gute Leistung

Auf einstimmige Zustimmung stieß im Hauptausschuss die Fortschreibung der
Parlamentsinformationsvereinbarung. Diese regelt die Informationsrechte des Parlaments gegenüber der Landesregierung. Sie wurde in der letzten Woche vom Kabinett einstimmig gebilligt und soll in der kommenden Woche von Landtagspräsidentin und Ministerpräsidentin
unterzeichnet werden.

In ihrer Erläuterung hob Landtagspräsidentin Carina Gödecke hervor, dass die jetzige Fortschreibung vor allem die Stärkung der Rechte des Parlaments mit Blick auf europäische Angelegenheiten zum Ziel hat. Zum zweiten soll ein Evaluationsprozess dazu dienen, die Praktikabilität des vereinbarten Verfahrens
zu überprüfen – und dies insbesondere aus Sicht
des Parlaments, wie Gödecke unterstrich.

Die Praxis der Informationsweitergabe sei im Großen und Ganzen gut, fasste die
Landtagspräsidentin ihre Einschätzung zusammen. Sie verwies aber auch auf das
Bestreben, die Rechte der Volksvertretung in späteren Schritten per Gesetz und
gegebenenfalls Verfassungsänderung festzuschreiben, denn: „verbriefte Rechte sind verbriefte Rechte“. Diese Wertung und die jetzige Vorlage fanden bei allen Fraktionen großen Anklang. Eine Stärkung des Parlaments sei auch immer eine Stärkung der Bürgerinnen und Bürger.

Wesentliche Fortschritte sah für die Landesregierung Staatssekretär Dr. Marc Jan Eumann (SPD). Auch er unterstrich als wesentlichen Punkt die Stärkung des Landtags in der Europapolitik. Eumann versprach eine konstruktive vertrauensvolle Zusammenarbeit, wenn auch die Auswertungsphase dazu genutzt werden solle, den erforderlichen Aufwand seitens
der Exekutive zu überprüfen.

Die Parlamentsinformationsvereinbarung wurde gegen Ende der 14. Wahlperiode
abgeschlossen. Die jetzige Fortschreibung geht auf einen Konsens zum einen zwischen allen Fraktionen des Landtags, zum anderen zwischen dem Landtag und der Landesregierung zurück, der in der 15. Wahlperiode erzielt worden war und nach Auflösung des Landtags vom Ständigen Ausschuss aufgegriffen wurde.

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