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Lastenfaktor:Fluglärm- Bundesverwaltungsgericht setzt Maßstäbe für Lärmschutz in Europa

Zur heutigen Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen durch das Bundesverwaltungsgericht erklärt Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament:

"Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ausdrücklich zu begrüßen. Es setzt Maßstäbe für den Schutz vor Fluglärm nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU. Dabei sendet es ein klares Signal an alle Betroffenen: Die Profite der Airlines stehen nicht über einem Mindestschutz der Anwohner vor dem krankmachenden Lärm.

Ohnehin verdankt die Luftfahrtbranche ihre Profite zu einem großen Teil der finanziellen staatlichen Unterstützung. So bekommen laut Europäischer Umweltagentur die Airlines - im Gegensatz zur Bahn - dank einer generellen Befreiung von der Kerosinsteuer und auf internationalen Flügen auch von der Mehrwertssteuer jedes Jahr 30 Milliarden Euro vom europäischen Steuerzahler geschenkt. Ein Abbau dieser ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile würde den Flugverkehr erheblich reduzieren und damit den Fluglärm schlagartig um bis zur Hälfte senken.

Die Botschaft aus Leipzig muss auch die Europäische Kommission in Brüssel erhören. Es ist inakzeptabel, dass die Kommission in ihrem im Dezember vorgelegten Entwurf des so genannten Flughafen-Pakets eine Aushöhlung der Möglichkeiten für Betriebseinschränkungen verfolgt. So plant die Kommission eine Stärkung ihrer Kompetenzen genau an der falschen Stelle. Anstatt jedem Bürger in der EU ein Mindestmaß an Lärmschutz zu garantieren, will sich die Kommission mit Blick auf Kapazitätsengpässe vielmehr das Recht sichern, vor Ort beschlossene Betriebseinschränkungen auszusetzen.

Statt einer Aushöhlung brauchen wir EU-weit einheitliche Mindeststandards beim Lärmschutz, insbesondere für die Nachtzeit. Sie sind das einzige Mittel, um den Wettbewerb der Flughäfen um die laschesten Lärmschutzstandards zu beenden. Die bisherige Praxis, Entscheidungen über Betriebseinschränkungen im Einzelfall vor Ort zu treffen, verhindert effektiven Lärmschutz. Denn die Airlines drohen mit dem Abzug an andere Standorte mit für sie günstigeren, für die Anwohner aber gesundheitsschädlicheren Regeln. Damit wird der Lärm bestenfalls verlagert, nicht jedoch verhindert.
Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sehe ich deshalb als Ermutigung, mich auf EU-Ebene noch nachdrücklicher für EU-weit einheitliche Mindest-Standards und eine Abschaffung der Privilegien der Luftfahrt einzusetzen."

Quelle:
Michael Cramer MdEP
Europäisches Parlament

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7 Kommentare

> "Na ja, weniger überfliegungen reduzieren schon den lärm."

Nö, nur die Häufigkeit der Flüge - die Flieger selbst bleiben so laut wie gehabt.

> "Wenn der bundesverkehrsminister richtig feststellt, dass lärm nicht krank machen darf, dann muss dies auch für Hannover-Langenhagen bzw. die unter dem fluglärm leidenden menschen in dessen einzugsbereich gelten."

Da stimmt allerdings.

Wobei aber die sachliche Seite von Rolf Struwes Einwand nicht unbeachtet bleiben darf: Wer sich ansiedelte, obwohl es den Flughafen so schon gab, ist selbst schuld.

"Wer sich ansiedelte, obwohl es den Flughafen so schon gab, ist selbst schuld."

Andreas, das stimmt leider so nicht.

1. Osterwald, dessen oberes ende in der einflugschneise liegt, ist eine ansiedlung, die bereits vor mehr als 760 jahren gegründet worden ist. Auch wenn von den damaligen bewohnerInnen wohl niemand mehr leben dürfte, ist den hier zum teil seit generationen ansässigen familien nicht vorzuwerfen, sie seien selbst schuld, wenn sie hier wohnen und wohnen wollen.

2. Bezogen auf die neubewohnerInnen wie mich und meine familie, die erst seit vierzig jahren im ort leben und in den augen der alteingesessenen immer noch zugereiste sind, lässt sich die obige behauptung ebenfalls nicht aufrechterhalten.

3. Menschen, die erst in den letzten vier oder fünf jahren z.b. in meiner unmittelbaren nachbarschaft gebaut haben, sind meines wissens auch nicht in der bürgerintiative gegen fluglärm vertreten - denn nur auf diese könnte sich der vorwurf beziehen.

4. Meine familie und ich haben 1986 unser haus in der einflugschneise gebaut, wohl wissend, wohin wir unser haus zu stellen gedachten. Warum nun gerade dort ?
Fluglärm gibt es bei uns im gesamten ort. Deshalb stellt man einige überlegungen an, ob man sich "lebenslang" auf einen platz festlegen will, der unter lärm leidet. Unsere entscheidung, nun genau in der einflugschneise zu bauen hat sich auf folgende argumente gegründet:
a. Wir wollten im ort bleiben, weil uns die lebensumwelt, freunde usw. wichtig waren.
b. Wir haben uns auf die flughafenentwicklungszahlen verlassen - heute weiß ich: leider -, die uns vorgelegen haben. Diese zahlen sahen eine prognose für die nächsten jahre vor, die uns erträglich schien. Vor allem in der abwägung, dass es in Garbsen, bedingt durch autobahn und bundesstraße, überall reichlich lärm gab ( und gibt ).

Erst einige jahre später, als der flughafen seine startbahn verlängern wollte, mussten wir feststellen, dass die uns 1986 bekannten zahlen schon zum damaligen zeitpunkt längst "eingeholt" waren. Nun kann man uns evt. vorwerfen, uns nicht besser informiert zu haben, dummerweise haben wir damals keinen anlass gehabt, den zahlen des flughafens zu misstrauen.

Das allerdings hat sich sehr schnell und gründlich geändert. Und deshalb sind wir ende der achtziger jahre in die bürgerinitiative eingetreten.

Noch etwas: Der preis, den wir für unser grundstück bezahlt haben, war der damals marktübliche. Eine entschädigung wg. des fluglärms haben wir nicht beantragt und hat es im ganzen ort nie gegeben.
Der flughafen hat vor einigen jahren für sogen. altbauten ein paar fenster bezahlt und gleichzeitig millionen für den bau eines parkhauses investiert.

> "Andreas, das stimmt leider so nicht."

Doch, meine Aussage bleibt so, trotz deiner - durchaus korrekten - Einwände.

Die Aussage lautet nämlich: "Wer sich ansiedelte, obwohl es den Flughafen so schon gab, ist selbst schuld."

> "Unsere entscheidung, nun genau in der einflugschneise zu bauen hat sich auf folgende argumente gegründet"

Wenn man in einer BEKANNTEN EINFLUGSCHNEISE reinbaut, sorry, ist selbst schuld.

Auch das Argument, man wollte im Ort bleiben, zählt nicht - denn das ist ein berechtigter Wunsch, ja, aber dann hat man sich deshalb freiwillig für den Lärm entschieden.

Ob billige Preise bei dir keine Rolle spielten, nehme ich mal so hin - aber viele Immos sind an solchen Stellen sehr günstig zu haben und viele riskieren das eben mit dem Lärm (Ok, bedauernswert, wenn sie sich verschätzten, aber auch selbst schuld).

Wenn dein Einwand bezüglich der Werte bedeutet, dass man euch BESCHISSEN hat, dann hast du mein vollstes Verständnis!
Wenn es aber die absehbare Entwicklung ist, dann... siehe oben...

Und wie gesagt, wenn man wissentlich in eine Einflugschneise baut, WEISS man, dass es eine Einflugschneise ist ;)

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