Google- bläst zum Gegenangriff

In der Auseinandersetzung um die bislang kostenlose Nutzung von Presseerzeugnissen durch Internet-Suchmaschinen macht Google jetzt Front mit einer Kampagne auf den eigenen Webseiten. Die Aktion richtet sich gegen ein von der schwarz-gelben Bundesregierung geplantes Leistungsschutzrecht (LSR) zugunsten von Presseverlagen, das am Donnerstag in erster Lesung im Parlament behandelt wird. In diesem Zusammenhang fordert Google die Nutzer auf, sich bei den Bundestagsabgeordneten gegen das geplante Gesetz starkzumachen. Vertreter von Verlagen kritisierten die Aktion von Google.

Im Kern geht es beim neuen Leistungsschutzrecht darum, die deutschen Zeitungsverlage an der Verwertung ihrer Erzeugnisse im Internet zu beteiligen. Dies ist seit der vielfachen Verbreitung von Presseerzeugnissen im Netz nach Ansicht der Presseunternehmen nicht mehr gewährleistet. So nutzen beispielsweise Suchmaschinen wie Google die Leistungen von Presseverlagen im Wortlaut für die Kurzankündigungen ("Snippets") bei der Anzeige von Suchergebnissen, ohne etwas dafür zu zahlen.

Die Aussicht, Leistungen der Zeitungsverlage nicht mehr kostenlos nutzen zu dürfen, setzt Google nun in seiner Kampagne mit einer Beschneidung der Informationsfreiheit gleich. "Ein Leistungsschutzrecht bedeutet weniger Informationen für Bürger und höhere Kosten für Unternehmen", so begründete Stefan Tweraser, Deutschland-Manager von Google, die Kampagne. Das umstrittene Leistungsschutzrecht solle Presseverlagen "das ausschließliche Recht" geben, "Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen". Damit müssten Anbieter wie Google die Darstellung von kleinen Textauszügen bei den Verlagen lizenzieren oder darauf verzichten.

Herzstück der am Dienstag gestarteten Kampagne "Verteidige Dein Netz. Finde weiterhin, was Du suchst" ist die Webseite www.google.de/deinnetz. In dieser Form verbindet der Internetkonzern sein Interesse, weiterhin kostenlos Leistungen der Verlage zu nutzen, mit der angeblich bedrohten Freiheit der Suchmaschinenbenutzer. Außerdem weist der Konzern auf der Startseite von Google Deutschland und in YouTube-Videos auf die Aktion hin. Damit nutzt erstmals ein Internet-Konzern in Deutschland seine Online-Reichweite, um eine politische Kampagne anzustoßen.

Die meisten Bürger hätten noch nie von diesem Gesetzesvorschlag gehört, erklärte Google. Dabei träfe ein solches Gesetz jeden Internetnutzer in Deutschland. So begründet der Konzern die Aktion, mit der er sein Portal in einer bislang einzigartigen Aktion zum Propagandamedium der eigenen Geschäftsinteressen macht. "Das Suchen und Finden, eine Grundfunktion des Internets, würde durch ein Leistungsschutzrecht gestört", sagte Google-Manager Tweraser.

Für Gegner des Leistungsschutzrechtes, die sich direkt an die Abgeordneten aus ihrem Wahlkreis wenden möchten, hat Google eine eigene "MdB-Landkarte" erstellt. Dort werden öffentlich zugängliche Kontaktinformationen der Parlamentarier zusammengefasst.

Die Befürworter eines Leistungsschutzrechtes verweisen auf Milliarden-Erlöse beim Geschäft mit Online-Werbung bei der Internet-Suche. Die Verleger müssten daran fair beteiligt werden. Vielfach wird auch der Zusammenhang mit hochqualitativen journalistischen Angeboten hergestellt. Pressevielfalt und Qualitätsjournalismus würden gefährdet, wenn die Geschäftsgrundlage der Verlage durch digitale Textpiraterie entfallen würde. So war mit der Auseinandersetzung um das Leistungsschutzrecht eine breite Debatte über den Erhalt von Qualitätsjournalismus im digitalen Zeitalter einhergegangen. Weit über den Kreis betroffener Zeitungsunternehmen hinaus war die Befürchtung laut geworden, dass qualitativ hochwertige journalistische Leistungen nicht mehr finanzierbar sein könnten, wenn Zeitungsverlagen die Grundlage für ihre Erlösmodelle im Internet vorenthalten bliebe.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zeigte sich "überrascht, dass ein Wirtschaftsunternehmen so auftritt". "Es ist doch selbstverständlich, dass jemand, der einen Inhalt gewerblich nutzt, auch dafür bezahlt", sagte BDZV-Sprecherin Anja Pasquay. "Die Panikmache von Google entbehrt jeglicher Grundlage. Die Behauptung des Suchmaschinen-Konzerns, das Suchen und Finden von Informationen im Netz werde erschwert, ist unseriös. Die private Nutzung, das Lesen, Verlinken und Zitieren bleiben möglich wie bisher."

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Bürgerreporter:in:

Wolf STAG aus Essen

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