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Kegelausflug
Gut Holz

Seit dem 12. Jahrhundert sind volkstümliche Kegelspiele durchgehend belegt. Erstmals wird 1157 in der Chronik von Rothenburg ob der Tauber Kegeln als verbreitetes Volksvergnügen geschildert. In Xanten am Niederrhein ist für das Jahr 1300 eine Kegelgilde belegt, deren Einnahmen dem Bau der Stiftskirche zugutekamen. Zu dieser Zeit stand indessen nicht der sportliche Aspekt im Vordergrund, sondern das Abschließen von Wetten. In der Folge sind gesetzliche Regelungen dokumentiert, die das Glücksspiel einzudämmen versuchten und auf diese Weise das Kegeln in einen Zusammenhang mit Karten- und Würfelspielen brachten. Immer wieder wurde das Kegelspiel ganz verboten, so in England unter Richard II. und nach einer Überlieferung 1370 in Deutschland und Frankreich. Auch während der Reformation versuchten protestantische Obrigkeiten, herrschende Kegel(un)sitten zu beseitigen. Basel untersagte 1529 das vormittägliche Kegeln an Sonn- und Feiertagen. 1509 berichtet ein Mathias Hirt vom Augsburger Schützenfest, dass Adel, Klerus, Handwerker und Bauern gemeinsam dem Kegelspiel nachgingen. 1516 schätzte ein Chronist beim "Eßlinger Schießen" die Teilnehmerzahl des Kegelns auf 1500. Durch die mess- und zählbaren Leistungen im Kegeln gehörte es frühzeitig zu den Sportarten, auch wenn vor allem bei unebenem Untergrund ein Zufallselement immer präsent war. Bis ins 18. Jahrhundert wurde ausnahmslos im Freien gespielt. Kegeln fehlte auf keinem Jahrmarkt und auf keiner größeren Hochzeit. Noch immer ging es oft um Gut und Geld. Auch die höfische Welt des Rokoko vergnügte sich beim Kegeln. 1786 beschrieb der Berliner Mediziner und Gelehrte Johann Georg Krünitz in seinem Lexikon erstmals "13 Regeln für das Kegelspiel", die teilweise heute noch gelten, etwa dass nicht übertreten werden darf und die Kugel vor einer bestimmten Markierung aufgesetzt werden muss. Friedrich Schiller und Johann Wolfgang von Goethe waren begeisterte Anhänger des Kegelns.

(Auszüge aus WIKIPEDIA)

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