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Versendung der Anträge für die Vereinspauschale - Frist bis 1. März 2016

Sportvereine, die Mitglieder des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) sind oder einer Dachorganisation außerhalb des BLSV angehören, können für den außerschulischen Sport Zuwendungen des Staates erhalten. Der Antrag für die Vereinspauschale wird im Januar an die Vereine und Gemeinden versendet. Der Antrag muss bis spätestens 1. März 2016 beim Landratsamt Augsburg gestellt werden. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Richtlinien und eine Übersicht der anerkannten Übungsleiterlizenzen können unter www.bayerisches-innenministerium/sport/breitensport/vereinsförderung.php eingesehen werden. Antragsformular, Anlage zum Antrag und Erläuterungen finden Sie auf der Homepage des Landkreises.

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