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Wichtige Information zum Führerscheinantrag

Rechtzeitige Antragstellung beim Führerscheinantrag

 
Wenn ein Führerscheinantrag zu kurzfristig vor Ablauf einer Fahrerlaubnis oder einer geplanten Prüfung gestellt wird, kann dieser nicht rechtzeitig bearbeitet werden – auch nicht bei Expressbestellung.

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Augsburg weist darauf hin, dass der entsprechende Antrag vier bis sechs Monate vorher sowie vollständig ausgefüllt mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden muss.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt chronologisch nach Antragseingang, sodass Antragsteller, die ihren Antrag rechtzeitig gestellt haben, nicht benachteiligt werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zu einem Wunschtermin, auch wenn die Fahrerlaubnis zwischenzeitlich abläuft – in diesem Fall dürfen erst dann wieder Fahrzeuge dieser Klassen geführt werden, wenn der entsprechende Führerschein ausgehändigt wurde.

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