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Urlaubsanspruch erlischt nicht mit dem Tod

Hat ein verstorberener Arbeitnehmer noch Anspruch auf Urlaub, so verfällt dieser laut einem Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin nicht.

Die Erben einer Frau forderten von deren Arbeitgeber die Abgeltung des Urlaubsanspruches.

Nach dem nun ergangenen Urteil, ist der Urlaub abzugelten, wenn der Urlaub "wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden könne. Diese Voraussetzungen seien auch beim Tod des Arbeitnehmers gegeben."

Quelle: Augsburger Allgemeine Zeitung

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