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Testzentren dürfen vollständig Geimpfte nicht mehr kostenfrei aus der Isolation freitesten

Interessierte müssen sich an niedergelassene Ärzte wenden oder in den privaten Testzentren in Vorleistung gehen
Vollständig geimpfte, aber trotzdem positiv auf COVID-19 getestete Personen haben laut der Allgemeinverfügung Isolation grundsätzlich die Möglichkeit, sich bei einem asymptomatischen Verlauf ihrer Krankheit ab dem fünften Tag durch einen negativen PCR-Test freizutesten. Die lokalen Testzentren dürfen laut dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege für die grundsätzlich kostenlosen PCR-Testungen aber nicht in Anspruch genommen werden, da diese nur Testungen nach der bayerischen bzw. bundesweiten Teststrategie anbieten dürfen.

Personen, die sich mit einem PCR-Test aus der Isolation freitesten lassen möchten, haben deshalb nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie wenden sich bezüglich des Tests an einen niedergelassenen Arzt, der diesen dann über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) abrechnen kann oder sie gehen in einem privaten Testzentrum in Vorleistung und reichen die Rechnung dann im Nachgang bei der Regierung von Schwaben zur Kostenerstattung ein.

„Wir sind alles andere als glücklich mit dieser verkomplizierenden Regelung für unsere Bürgerinnen und Bürger, haben aber aktuell keine andere Möglichkeit, als den Vorgaben der Staatsregierung zu entsprechen“, betont Landrat Martin Sailer.

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