Steuererklärung 2009 – gewusst wie - Werbungskosten absetzen

Jedem Bürger steht ein Grundfreibetrag von 7.834 Euro (2009) pro Kalenderjahr zur Verfügung. Einkommensteuern muss man also erst dann zahlen, wenn man über diesen Wert mit seinem Einkommen aus dem Jahr 2009 kommt. Eine Erhöhung des Grundfreibetrages gab es zum 1. Januar 2010. Jetzt liegt der jährliche Grundfreibetrag bei 8.004 Euro.

Bis 31. Mai 2010 sollte jeder seine Steuererklärung gemacht und eingereicht haben. Bei den meisten stellt sich dann die Frage: was kann ich von der Steuer absetzen? Mit den sogenannten Werbungskosten kann man viel einsparen. Aber was fällt eigentlich genau unter Werbungskosten? Ein Erklärungsversuch:

Bei Werbungskosten handelt es sich um Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstehen. Eindeutig sind das Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, Fahrtkosten, Kontoführungsgebühren.

Das Bundesfinanzamt zählt dazu auch Schuldzinsen und Steuern vom Grundbesitz, sowie notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen.

Umschulungs-, Fort- und Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben in voller Höhe abziehbar, wenn sie in einem konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Ein Gerichtsurteil zum Absetzen des Erststudiums steht noch aus.

Seit dem Jahr 2007 wird ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt. Es gibt aber noch die Möglichkeit, ein Arbeitszimmer außer Haus anzumieten oder das eigene Arbeitszimmer an den Arbeitgeber zu vermieten.

Bürgerreporter:in:

Karolin Wochlik aus Augsburg

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