myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs weiter gestärkt

  • LOGO
  • hochgeladen von H. K.

Die Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
wurden mit der Verabschiedung und dem Inkrafttreten des StORMG (Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs) gestärkt und nun rechtskräftig.

Bei zahlreichen Beratungen des runden Tisches in Berlin, welcher von der Bundesregierung im Jahre 2010 eingerichtet wurde, war der WEISSE RING maßgeblich beteiligt und konnte so seine Forderungen mit einbringen.

So wurden / können u.a.
... wirksamere Regelungen zur Vermeidung von Mehrfachvernehmungen von Kindern und Jugendlichen geschaffen.
... kann künftig der Ausschluss der Öffentlichkeit angeordnet werden, auch wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Vernehmung schon das Erwachsenenalter erreicht hat.
... kann das Opfer nach der Verurteilung des Täters mehr Informationen über den Strafvollzug erhalten, also ob möglicherweise dem Verurteilten z.B. Urlaub oder Vollzugslockerungen gewährt wurden.
... kann wie bisher schon einen kostenlosen Opferanwalt in Anspruch nehmen.
... beschlossen wurde die Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist auf 30 Jahre.

Die strafrechtliche Verjährung (§§174 bis 174c und 176 bis179 StGB) bleibt bei 20 Jahren - ruht jedoch bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres. Demnach hätte ein Opfer, das zur Tatzeit 10 Jahre alt war, bis zum vollendeten 41. Lebensjahr die Möglichkeit, gegen den Täter strafrechtlich vorzugehen.

Weitere juristische Details besprechen Sie mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

  • LOGO
  • hochgeladen von H. K.
  • Bild 1 / 2
  • Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs weiter gestärkt.
  • Foto: aus Flyer des WR
  • hochgeladen von H. K.
  • Bild 2 / 2

Weitere Beiträge zu den Themen

Weisser Ringmehr Rechte für OpferVermischtes -überregional-VerbraucherinformationStORMG

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

BauenEnergieDr. Fabian MehringGartenBildergaleriemyheimat-MagazineUrlaubMusica SuevicaHeilig KreuzHochamtEnergie und UmweltAugsburg

Meistgelesene Beiträge