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Landratsamt hebt alle Infektionsschutzmaßnahmen im Hauptgebäude und Außenstellen auf

Maskenpflicht und andere Regeln ab Montag abgeschafft

Im Landratsamt und in allen Außenstellen der Behörde entfallen ab Montag, 4. April, alle Corona-Infektionsschutzmaßnahmen. Für Mitarbeitende sowie für Besucherinnen und Besucher gilt dementsprechend keine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske oder eines anderen Mund-Nasen-Schutzes in den Räumlichkeiten und auf dem Grundstück der Behörde mehr, zudem muss am Einlass kein 3G-Nachweis mehr erbracht werden. Das Gleiche gilt ab der kommenden Woche auch für alle Veranstaltungen des Landkreises. „Aus meiner Sicht sind diese einschneidenden Maßnahmen in unserem Haus angesichts der derzeitigen bayern- und bundesweiten Infektionsschutzmaßnahmen im öffentlichen Leben nicht mehr vermittelbar“, begründet Landrat Martin Sailer die Entscheidung. „Im Kino, Theater, Restaurant, auf Zuschauertribünen oder anderen Freizeiteinrichtungen müssen die Masken entsprechend der staatlichen Vorgaben nicht mehr konsequent getragen werden, weshalb wir in unserer Behörde ab Montag ebenfalls darauf verzichten“, so Sailer weiter. Selbstverständlich stehe es jeder Mitarbeiterin, jedem Mitarbeiter und allen Besucherinnen und Besuchern nach eigenem Ermessen frei, weiterhin eine Maske im Amtsgebäude zu tragen. Eine verbindliche Vorgabe gibt es jedoch nicht mehr, der Arbeitsalltag in der Kreisverwaltungsbehörde kehrt weitestgehend zu den Standards vor Beginn der Pandemie zurück. So ist beispielsweise auch externen Gästen der Besuch der Betriebskantine wieder uneingeschränkt gestattet.

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