Kostenlose FFP2-Masken für pflegende Angehörige und Bedürftige

Verteilung der Masken wird über Gemeinden koordiniert

Seit dem heutigen Montag, 18. Januar 2021, gilt in ganz Bayern im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) eine FFP2-Maskenpflicht. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt pflegenden Angehörigen jeweils drei FFP2-Masken zur Verfügung. Die Verteilung der Masken wird über die Stadt-und Gemeindeverwaltungen im Landkreis koordiniert. Hauptpflegepersonen können die Masken unter Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person abholen.

Zudem können bedürftige Landkreisbürgerinnen und -bürger ab 15 Jahren fünf FFP2-Masken erhalten. Als bedürftig gilt man, wenn man obdachlos ist oder einen der folgenden Nachweise erbringen kann:

• Einen aktuellen Bescheid oder eine aktuelle Bescheinigung des Jobcenters über die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
• Einen aktuellen Bescheid oder eine aktuelle Bescheinigung des Sozialhilfeträgers über die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
• Einen Berechtigtenausweis für die Tafel

Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten ihre Masken direkt über die Betreuerinnen und Betreuer der Unterkünfte.
Genauere Informationen zum Ablauf der Maskenausgabe in den Kommunen im Landkreis Augsburg erhalten Interessierte direkt bei der entsprechenden Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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