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Kostenerstattung Schülerbeförderung

Landratsamt informiert über Fahrtkostenrückerstattung;
Onlineformular verfügbar

Für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen erstattet der Landkreis Augsburg als Aufgabenträger nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz die Kosten der notwendigen Beförderung.

Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass in Hinblick auf die Beförderungskosten die nächstgelegene Schule besucht wird. Diese ist die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand (Fahrtkosten) erreichbar ist. Die tatsächliche Entfernung (in Kilometern) spielt bei der schülerbeförderungsrechtlichen Beurteilung der nächstgelegenen Schule keine Rolle, da sich der Beförderungsaufwand nach den jeweils maßgebenden Tarifen bestimmt. Nachzuweisen ist, dass mehr als 440 Euro an Fahrtkosten (unter Zugrundelegung des wirtschaftlichsten Beförderungstarifes) zur Schule pro Schuljahr angefallen sind. Es wird nur der Betrag erstattet, der über der aktuellen Familienbelastungsgrenze von 440 Euro liegt.

Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag. Vorzulegen sind die verwendeten Fahrkarten im Original und eine Bestätigung der Schule über den erfolgten Schulbesuch. Bei Nutzung eines AVV-Schülertickets ist es ausreichend, die Originalfahrkarte mit den aufgeklebten Monatswertmarken beizufügen. Die Wertmarken müssen nach Benutzung nicht wieder abgezogen werden. Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober 2019 für das Schuljahr 2018/2019 zu stellen. Später eingehende Anträge sind von einer Erstattung ausgenommen.

Die Erstattungsanträge sind auf der Internetseite des Landkreises Augsburg unter: www.landkreis-augsburg.de/schuelerbefoerderung verfügbar. Bei Rückfragen steht Ihnen Nicole Lang, Telefon 0821 3102 2396 zur Verfügung.

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