Kostenerstattung für Schülerbeförderung

Landratsamt Augsburg rät Abonnements zeitnah abändern zu lassen

Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 ist die Tarifreform des Augsburger Verkehrsverbunds (AVV) in Kraft getreten. Die Reform wirkt sich unter anderem auch auf die Kosten für Schülerjahresabonnements aus. Im speziellen Fall geht es um Schüler ab der 11. Jahr-gangsstufe, die das Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß oder die Beruflichen Schulen Neusäß besuchen und diese Schulen beispielsweise aus westlich gelegenen Wohnorten anfahren. Durch die Tarifreform haben sich die Zonengrenzen verschoben, sodass Schüler, die beispielsweise aus dem Westen anfahren, eine Zone weniger benötigen als bisher. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler des Paul-Klee-Gymnasiums Gersthofen, die beispielsweise aus dem Norden kommen.

Eine Nachfrage beim AVV ergab, dass eine automatische Änderung des Abonnements nicht vorgenommen werde. Deswegen empfiehlt der Landkreis Augsburg allen betroffenen Schülerinnen und Schülern, ihr Abonnement zeitnah abändern zu lassen.

Die Schulverwaltung weist darauf hin, dass der Landkreis Augsburg am Jahresende im Erstattungsfall ab Januar 2018 nur die Kosten der neuen und günstigeren Zonenregelung anerkennen kann.

Bei Fragen können Betroffene sich an die Informationshotline für Schülerbeförderungsfragen unter Telefon 0821/3102-2020 wenden. 

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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