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Keine verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest mehr

Landkreis Augsburg hebt Allgemeinverfügung „Vogelgrippe“ auf
Das bundesweite Geflügelpestgeschehen ist aktuell rückläufig. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beurteilt in seiner neuesten Bewertung das Risiko einer direkten oder indirekten Einschleppung der „Vogelgrippe“ (HPAIV) in Geflügelbestände in Bayern durch Wildvögel nur noch als „gering“. Infolgedessen sind die bestehenden verstärkten präventiven Maßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel im Landkreis Augsburg aufzuheben. Dennoch müssen besonders Bereiche unmittelbar um und an großen wie kleinen Gewässern, an denen wildlebendes Wassergeflügel vorzufinden ist, kontinuierlich als gefährdet angesehen werden. Daher ist es umso bedeutender, dass zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände die gesetzlich vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter weiterhin konsequent eingehalten werden. Besondere Vorsicht ist weiterhin bei Tieren mit Auslauf bzw. in der Freilandhaltung angebracht. Der direkte Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel, ist zu verhindern. Entsprechende Vorsicht ist zudem beim Handel mit Lebendgeflügel, im Reisegewerbe und beim innergemeinschaftlichen Verbringen angezeigt.

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