Erinnerung Vereinspauschale 2022

Förderanträge können noch bis 1. März eingereicht werden
Sportvereine, die Mitglieder des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) oder des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind, können für den außerschulischen Sport Zuwendungen des Freistaats Bayern erhalten. Der Antrag hierfür kann noch bis spätestens Dienstag, 1. März 2022, beim Landratsamt Augsburg gestellt werden. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Das entsprechende Antragsformular, die Anlage zum Antrag und Erläuterungen sowie die Sportförderrichtlinien und eine Übersicht der anerkannten Übungsleiterlizenzen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/vereinspauschale zu finden.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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