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Corona-Krise: Hilfen für Betriebe und Freiberufler

Einschränkungen verursachen vielfältige Fragestellungen

Neben dem öffentlichen Leben wirkt sich die Ausbreitung des Coronavirus auch auf Unternehmen und Betriebe aus. Durch vielfältige Einschränkungen, unterbrochene Lieferketten, reduzierte Vertriebstätigkeiten und vor allem durch den Ausfall von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ergeben sich umfangreiche Einschnitte in die Betriebsabläufe und eine Vielzahl an Fragen rund um finanzielle Überbrückungshilfen, Darlehensprogramme, Hygieneregeln, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Steuerstundung und Kurzarbeit.

Soforthilfen können ab sofort beantragt werden
Die von der Bayerischen Staatsregierung zugesagten Soforthilfen für Betriebe und Freiberufler können ab sofort beantragt werden. Das Formular ist unter www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona abrufbar. Der ausgefüllte Antrag kann bei der Regierung von Schwaben eingereicht werden (siehe Kontaktinformationen am Ende dieser Mitteilung).

Umfangreiche Informationen auf der Website des Landkreises
Da die meisten Fragen von Unternehmern durch die Ministerien, die Landesbank, die Arbeitsagentur oder andere Fachstellen beantwortet werden, findet sich auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/corona-unternehmen eine Übersicht mit wichtigen Informationen, Kontaktmöglichkeiten und Links zu weiterführenden Informationsseiten. „Die Inhalte auf unseren Informationsseiten werden regelmäßig aktualisiert, für alle anderen Fragen stehen unsere Fachbereiche zur Verfügung“, sagt Landrat Martin Sailer. Sollte ein Anliegen vorliegen, für das weder eine Antwort noch ein direkter Kontakt zu finden sein sollte, ist die Wirtschaftsförderung des Landkreises Augsburg via wirtschaftsfoerderung@LRA-a.bayern.de erreichbar.

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