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Auffrischungsimpfungen im Landkreis ab sofort fünf Monate nach Zweitimpfung möglich

Landrat bittet darum, älteren Personen den Vortritt zu lassen
Es gibt eine Änderung bei den Auffrischungsimpfungen: Alle Personen, deren Zweitimpfung bereits mindestens fünf Monate zurückliegt, haben ab sofort die Möglichkeit, sich im Impfzentrum Bobingen sowie bei den Vor-Ort-Impfterminen in den Kommunen impfen zu lassen. Von der STIKO empfohlen wird aber nach wie vor ein Abstand von mindestens sechs Monaten zur Zweitimpfung. „Das Angebot der Booster-Impfung sollten aus meiner Sicht insbesondere ältere und vorerkrankte Personen wahrnehmen können“, so Landrat Martin Sailer. „Deshalb hoffe ich, dass diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die gerade erst vor fünf bis sechs Monaten geimpft wurden, denjenigen den Vortritt auf einen Termin lassen, deren Zweitimpfung beispielsweise bereits Frühjahr durchgeführt wurde.“ Hintergrund für die Bitte des Landrats ist unter anderem, dass die Termine im Impfzentrum Bobingen bereits bis einschließlich 7. Dezember 2021 ausgebucht sind. Auch bei den Vor-Ort-Impfaktionen in den Kommunen sind die Warteschlangen zum Teil sehr lang und bei den Hausärzten gibt es Wartelisten bis in das kommende Jahr. Sailer betont: „Die Impfung ist unser wirksamstes Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Wir setzen jetzt alles daran, unsere Kapazitäten schnellstmöglich aufzubohren.“

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