Alkoholkonsum- und Ansammlungsverbot im Landkreis Augsburg

Diese amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Augsburg legt dar, an welchen öffentlichen Plätzen im Landkreis Augsburg in Abstimmung mit den Kommunen ein grundsätzliches Alkoholkonsumverbot festgelegt wurde und an welchen Plätzen zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, ein Ansammlungsverbot von mehr als zehn Personen gilt.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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