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Vermittler zwischen Gemeinde und Behörde

  • Bild v. l. n. r: Albert Eichberger, Dr. Michael Higl, Bürgermeister Meitingen, Bernd Müller, Bürgermeister Bobingen, Josef Joachim, Erwin Goßner, Bürgermeister Großaitingen, Johannes Rohrer, Gerhard Mößner, Bürgermeister Oberottmarshausen, Rudolf Zott, Landrat Martin Sailer, Karlhans Feyrer, Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Augsburg und Elmar Wildegger
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Landrat Sailer ehr verdiente Feldgeschworene

Gemeinsam mit dem Leiter des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Augsburg, Karlhans Feyrer, zeichnete Landrat Martin Sailer fünf Feldgeschworene aus dem Landkreis Augsburg aus. Bereits seit 40 Jahren ist Albert Eichberger aus Meitingen als Feldgeschworener tätig. Für 25 Jahre verdienstvolles Wirken wurden Rudolf Zott und Elmar Wildegger, beide aus Oberottmarshausen, Josef Joachim aus Bobingen sowie Johannes Rohrer aus Großaitingen ausgezeichnet. Neben der offiziellen Urkunde durften sich die Geehrten über die Ehrennadel des Landkreises sowie ein Luftbild ihres Heimatortes freuen.

Landrat Sailer hob in seiner Laudatio vor allem die Bedeutung dieses besonderen, traditionellen Ehrenamtes hervor: „Es ist wichtig, gerade das Amt der Feldgeschworenen entsprechend zu würdigen, da dieses Wirken in der Öffentlichkeit nicht so offensichtlich präsent ist. Die Feldgeschworenen tragen ein hohes Maß an Verantwortung, ihr Wort hat Gewicht. Sie sind Vertrauenspersonen und vermitteln zwischen Gemeinde und Behörden.“

Amtsleiter Feyrer gab anschließend einen kurzen Einblick über die Historie der Feldgeschworenen, die auch „Siebener“ genannt werden. „Sie arbeiten mit unseren Vermessungsbeamten in gutem Einvernehmen zusammen, setzen Grenzsteine höher und tiefer, wirken bei der Kennzeichnung von Grundstücken mit oder wechseln beschädigte Grenzzeichen aus. Eine Aufgabe, die einen hohen Anspruch an Gerechtigkeit, Glaubwürdigkeit und Selbstlosigkeit erfordert, außerdem ein klares Urteilsvermögen und ein bedeutendes Maß an technischem Können. Dieses Amt ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine hohe Ehre!“

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