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SYNLAB-Labor in Augsburg das erste Mal in der Firmengeschichte mit Tarifvertrag

  • Synlab Beschäftigte freuen sich nun über tarifliche Bezahlung
  • Foto: Betriebsrat Synlab
  • hochgeladen von Torsten Falke

Mitglieder der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) erstreiten Weihnachtsgeld, Zuschläge sowie klare Regelungen beim Entgelt

Wer wissen möchte, was Gewerkschaftsarbeit bedeutet und wie Arbeitsbedingungen verbessert werden können, der muss in diesen Tagen auf SYNLAB (bundesweit über 4000 Beschäftigte mit Hauptsitz in Augsburg) blicken. Vor 4 Jahren gab es weder einen Betriebsrat, noch eine Gewerkschaft mit Tarifvertrag im Betrieb. April 2017 schaut es komplett anders aus. Mutige Beschäftigte haben mit Unterstützung der IG BCE einen Betriebsrat gegründet. Nachdem sich die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Mitgliedschaft zur IG BCE bekannt haben, konnten in der Zwischenzeit mit dem Arbeitgeber Tarifverträge verhandelt werden. Ein Plus im Geldbeutel der zahlreichen Mitglieder.

„Hätten wir nicht zu Beginn des Ganzen unsern Mut zusammen genommen, würden wir uns heute noch über alle Probleme beschweren, aber geändert hätte sich nichts“, so Thomas Küblböck, Betriebsratsvorsitzender im SYNLAB-Labor und fügt hinzu: „wir haben mit dem Arbeitgeber nun Arbeitszeitmodelle vereinbart, konnten Kündigungen abwenden und haben durch den Tarifvertrag nun die Möglichkeit für gleiches Geld für gleiche Arbeit zu sorgen.“

„Die Verhandlungen waren sehr zäh. Gerade weil SYNLAB bis dato mit Gewerkschaften und deren Gestaltungsmacht nichts zu tun hatte“, berichtet Jonas Lang, Gewerkschaftssekretär der IG BCE. Durch die Tarifverträge wissen nun alle Mitglieder, dass SYNLAB Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder auch Zuschläge zahlen muss. Mit Hilfe von Entgeltgruppen, herrscht in Zukunft viel mehr Gerechtigkeit bei der Entlohnung. „Wenn die Mitglieder weiter hinter der IG BCE stehen, können wir nun prozentuale Entgelterhöhungen verhandeln. Das war bis dato in diesem Betrieb undenkbar“, meint Jennifer Hipp, Mitglieder der IG BCE – Tarifkommission sowie im Betriebsrat.

„Am Ende hoffen wir natürlich auch auf einen positiven Effekt für unseren Laborbetrieb. Die neuen Regelungen können sich sehen lassen und somit sind wir am Arbeitsmarkt für Bewerber nun sicherlich um einiges interessanter geworden“, erklärt Manuela Dienefeld, die ebenfalls als Mitglied der IG BCE – Tarifkommission mit am Verhandlungstisch saß.

Möglich macht dies alles unser Grundgesetz in Deutschland. In Artikel 9 ist es allen Beschäftigten in Deutschland erlaubt, sich zur Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in Gewerkschaften zu organisieren. Für Fragen steht die Geschäftsstelle der IG BCE in Augsburg natürlich zur Verfügung. Das Schicksal der Beschäftigten liegt also in ihren eigenen Händen. Tarif gibt es nur aktiv!

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