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Staub & Co Silbermann GmbH - Tarifeinigung sorgt für Ruhe im Betrieb!

Im November 2014 berichtete die IG BCE Augsburg noch von unüberbrückbaren, verhärteten Fronten zwischen der Geschäftsführung und der Augsburger IG BCE Bezirksleitung. Nach ausführlichen Verhandlungen, an denen sowohl Vertreter des Betriebsrates, der IG BCE und der Unternehmensleitung beteiligt waren, konnte im Februar 2015 eine für beide Seiten akzeptable Tarifeinigung erzielt werden. Zuvor wurde auch der Konzernchef Peter Stockmeier durch den Betriebsrat zur Vermittlung herangezogen.

„Insgesamt ein zufriedenstellendes Ergebnis!“ attestiert Torsten Falke, Augsburger Bezirksleiter und Verhandlungsführer der IG BCE. Wir konnten erreichen, dass die Besitzstände unserer Mitglieder, die aus dem bisherigen Tarifvertrag der Chemischen Industrie herrühren, gesichert werden. Ansonsten habe man sich auf einen Übernahmetarifvertrag geeinigt. Das heißt, dass zukünftig die Tarifverträge des Groß- und Außenhandels gelten und auch nur die dort ausgehandelten Tariferhöhungen zur Anwendung kommen. Hinzu kommt, dass IG BCE Mitglieder, die vor der Verschmelzung der F.B: Silbermann GmbH & Co KG auf die Staub Co. Silbermann GmbH im Unternehmen gearbeitet haben, eine weitreichende Absicherung ihrer Besitzstände erhalten. U.a. wird das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, dass im Handelstarifvertrag deutlich niedriger ist, auf das bisherige Niveau aufgestockt. Die bisherigen höheren Monatseinkommen werden dadurch abgesichert, dass Abstände zu den niedrigeren Einkommen im Großhandel, durch nicht anrechenbaren Zulagen ausgeglichen werden. Zukünftig werden auch die bisher gewährten, tariflichen und betriebliche Altersversorgungsregelungen weitergeführt. Ein gutes Zeichen, dass sich das Unternehmen dieser wichtigen Aufgabe stellt, kommentiert Falke. Besonders gut wird von den IG BCE Mitgliedern auch die Regelung empfunden nach dem 57. Lebensjahr, 2,5 Stunden wöchentlich zusätzliche Altersfreizeit zu bekommen. Das soll alternsgerechte Arbeitszeitregelungen im Unternehmen bei älter werdenden Belegschaft unterstützen.

(TFa.07-03-15)

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