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Diebstahl im Second Life, Strafe im Real Life

  • Verbrechen sind in Online-Welten an der Tagesordnung
  • Foto: Stefan Bayer / pixelio.de
  • hochgeladen von Michael S.

Auch virtueller Diebstahl kann echte Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Erfahrung musste ein 16-Jähriger jüngst machen. Er wurde für seine Missetaten in einem Online-Spiel nun in Augsburg zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Der Täter hatte im Online-Spiel "Metin 2" zwei Figuren von anderen Spielern ausgezogen und deren Ausrüstung verkauft. Kleidungsstücke wie die Phönixschuhe und Artefakte wie das wertvolle Himmelstränenhalsband werden bei "Metin 2" und vielen anderen Online-Spielen mit echtem Geld erworben. Richter Hartmut Wätzel schätzt den Schaden auf 1000 Euro, eine Summe, die der junge Mann ersetzen muss.

Doch wie kam der Online-Dieb an die Wäsche der Figuren der Mitspieler? Oftmals bieten in solchen Fällen Sicherheitslücken und technische Fehler den Cyber-Kriminellen die Gelegenheit zum Verbrechen. Datenmissbrauch, Markenfälschung - immer wieder werden Sicherheitslücken von virtuellen Welten wie "Second Life", dem bekanntesten Vertreter der neuen Generation von Online-Spielen, und Co. angeprangert. Findige Online-Diebe erstellen in vielen Fällen einfach nur eine gefälschte Website der entsprechenden virtuellen Welt und schnappen sich dadurch die Passwörter der Spieler. Eine Methode, die sich "Phishing" nennt. Sie wird verstärkt auch in der Online-Welt "Habbo Hotel" angewandt. Die Polizei untersuchte bereits über 400 Diebstahls-Delikte im "Habbo Hotel". Ein 17-jähriger Niederländer landete sogar im Knast, weil er dort Möbel im Wert von realen 4.000 Euro gestohlen hatte.

Aber Online-Diebe kommen auch ohne "Phishing" ans Ziel, wie der Fall "Metin 2" beweist. Die beiden Opfer verrieten dem Täter ihre Zugangsdaten nämlich freiwillig. Diese im Internet völlig unangebrachte Vertrauensseligkeit wurde ihnen zunächst zum Verhängnis.

"Wer seinen Benutzernamen (...) und das Passwort weitergibt, dem kann nicht geholfen werden", meint User Moskito747 im Forum der Augsburger Allgemeinen Zeitung zum Sachverhalt - und liegt mit dieser prinzipiell zutreffenden Aussage tatsächlich daneben. Denn Richter Wätzel verurteilte den Täter im ersten Prozess in Deutschland, der sich mit dem Diebstahl von virtuellen Gegenständen beschäftigte. Die Rechtslage in virtuellen Welten ist zwar weiterhin eher unklar, dieses Urteil könnte allerdings wegweisend sein.

Quellen: Augsburger Allgemeine Zeitung, BBC.co.uk, Gameforge, pressetext.de, taz.de.

Foto: Stefan Bayer / pixelio.de.

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1 Kommentar

Richtig so!
Ausserdem ist das nicht grad neu, dass man sich so mit dem Virtuellen beschäftigt, denn auch das Plündern von Bankkonten ist rein virtuell und wird längst juristisch behandelt ;)

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