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Abgabe illegaler Waffen

Strafverzichtsregelung bis 1. Juli 2018

Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Waffengesetzes am 6. Juli 2017 tritt eine zeitlich befristete Amnestie-Regelung (Strafverzichtsregelung) für unberechtigte Besitzer von Waffen und Munition in Kraft.

Wer aktuell unerlaubt eine Waffe oder unerlaubt Munition besitzt, kann diese bis zum 1. Juli 2018 einer Waffenbehörde (z. B. Landratsamt Augsburg) oder der Polizei übergeben, ohne eine Strafe fürchten zu müssen. Hierunter fallen der unerlaubte Erwerb, illegaler Besitz oder das unerlaubte Führen einer Waffe auf dem direkten Weg zur Übergabe an die Behörde oder Polizeidienststelle.

Dies gilt in der Regel auch für Inhaber einer Waffen-erlaubnis, die eine unerlaubt besessene Waffe oder Munition abgeben.

Strafverzicht ist ausgeschlossen, wenn bereits ein Straf- oder Bußgeldverfahren wegen waffenrechtlicher Verstöße eingeleitet wurde und dies dem Besitzer bekannt war oder die Tat zum Zeitpunkt der Abgabe der Waffe bereits entdeckt war und der Waffenbesitzer dies wusste oder mit der Entdeckung rechnen musste.

Das Landratsamt Augsburg appelliert an die Besitzer illegaler Waffen und Munition, die kostenfreie Amnestieregelung unbedingt zu nutzen und sich damit selbst mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Die Amnestieregelung stellt die einfachste und beste Möglichkeit dar, sich von illegalen Waffen und Munition zu trennen, ohne selbst Folgen befürchten zu müssen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe für nicht mehr benötigte, rechtmäßig besessene Waffen und Munition.

Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt, sich vor der Waffen- bzw. Munitionsabgabe unter Tel. 0821/3102-2596 oder -2236 zu melden. Ansonsten melden sich Bürger, die eine Waffe abgeben möchten, bitte an der Information im Landratsamt.


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