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7-Tage-Inzidenz weiterhin über 50: Diese Regelungen treten ab Montag in Kraft

Neuinfektionen im Landkreis seit drei Tagen über Schwellenwert

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz am vergangenen Donnerstag, 26. August, den vom Freistaat Bayern definierten Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen einer Woche überschritten hat und der heutige Samstag den dritten aufeinanderfolgenden Tag über dem Grenzwert markiert, treten am Montag, 30. August, gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenvorordnung (BayIfSMV) neue Vorgaben im Landkreisgebiet in Kraft.


Kontakte, Veranstaltungen und mehr: Was ab Montag neu ist

Mit der neuen Inzidenzeinstufung gelten ab Montag, 30. August, neue Kontaktbeschränkungen:

- Private Zusammenkünfte sind für die Angehörigen des eigenen Hausstands und zwei weiterer Haushalte mit insgesamt maximal zehn Personen möglich (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet).

- Vollständig gegen Corona geimpfte Personen und Genesene unterliegen nicht den Regelungen der Kontaktbeschränkungen. Bei privaten Treffen, bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Gesamtzahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

- Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Vereinssitzungen, Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern sind im Freien mit 50 Personen und in Innenräumen mit 25 Personen möglich (geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgezählt). Dabei gilt in geschlossenen Räumen weiterhin die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete). 

Wichtig: Für öffentliche Veranstaltungen gelten die gleichen Personenzahlen, hier allerdings einschließlich geimpfter oder genesener Personen.

Die Regeln gelten im Landkreis Augsburg so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgen Tagen unter 50 liegt.


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