Kunstpreis 2019

Bewerbungsfrist bis 31. Mai verlängert

Der Landkreis Augsburg vergibt in diesem Jahr wieder einen Kunstpreis in Höhe von 2.500 Euro. Ausgezeichnet werden 2019 hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Musik, wie zum Beispiel Komponisten, Dirigenten, Instrumentalisten, Sänger oder Musikgruppen. Vorschlagsrecht hat jedermann, auch der Künstler selbst. Vorgeschlagen kann nur werden, wer seit mindestens 1. Juli 2018 seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Augsburg hat oder den Großteil seines Lebens dort verbracht hat. Bei Gruppen müssen mindestens zwei Drittel diese Voraussetzungen erfüllen. Die Entscheidung über die Preisvergabe trifft der Schul- und Kulturausschuss des Landkreises Augsburg aufgrund von Vorschlägen durch Sachverständige. Die Preisübergabe erfolgt durch Landrat Martin Sailer. „Die Bewerbungsfrist für den Kunstpreis sollte ursprünglich am 16. Mai enden. Da wir aber noch mehr Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit geben wollen, sich zu bewerben, haben wir die Abgabefrist bis zum 31. Mai verlängert“, so der Landrat.

Vorschläge für den Kunstpreis des Landkreises sind schriftlich (mit persönlichem Lebenslauf des Künstlers, Angaben über künstlerischen Werdegang) beim Landratsamt Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg oder bevorzugt per E-Mail an kunstpreis@LRA-a.bayern.de einzureichen. Für Rückfragen steht Liv Reinacher, die Kulturbeauftragte des Landkreises, unter Telefon 0821 3102 2930 oder per E-Mail an Liv.Reinacher@LRA-a.bayern.de, zur Verfügung.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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