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Lech-Stahlwerke: Sailer pocht auf Einhaltung der Bestimmungen

Landrat Martin Sailer hat jetzt in einem Brief an die Landtagsabgeordnete und Kreisrätin Dr. Simone Strohmayr Stellung genommen zu ihrer Forderung nach einer Einhausung der Elektroofenschlacke bei den Lech-Stahlwerken. Er weist darin den Vorwurf zurück, das Landratsamt sehe tatenlos zu, wie das Unternehmen gegen Auflagen verstoße. Erst vor wenigen Tagen hatte Sailer in einem persönlichen Gespräch mit dem Hauptgesellschafter Max Aicher und Geschäftsführer Klaus Schaefers deutlich gemacht, dass das Landratsamt die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften streng überwachen werde. Im Januar hatte die Behörde ein Bußgeldverfahren gegen die Max Aicher Recycling GmbH eingeleitet, weil die Schlackenhalden die genehmigte Höhe um bis zu vier Meter überschritt. Das Unternehmen hatte daraufhin Ende März einen Antrag gestellt, die genehmigte Höhe der Schlackenhalden vorübergehend überschreiten zu dürfen. Das Bußgeldverfahren ruht derweil, da die Frage der Genehmigungsfähigkeit Einfluss auf die Höhe des Bußgeldes hat.

Gutachten angefordert
Das Landratsamt hat zwischenzeitlich von der Landesgewerbeanstalt einen statischen Nachweis gefordert, ob die Stahlbetonwanne und die Stahlbetonplatte unter den Halden einer zusätzlichen Erhöhung standhalten. Beim Landesamt für Umwelt wurde ein Gutachten zur Luftreinhaltung in Auftrag gegeben, dass auch Aussagen zu möglichen Vorsorgemaßnahmen gegen zusätzliche Staubverwehungen machen soll. Sollte sich herausstellen, dass die Haldenerhöhung nicht genehmigungsfähig ist, werde das Landratsamt die sofortige Wiederherstellung der genehmigten Situation fordern. Ob eine Einhausung der Schlackeberge sinnvoll und möglich ist sowie rechtlich gefordert werden kann, müsse nach dem Stand der Technik entschieden werden. Darauf weist der Leiter der Umweltschutzabteilung am Landratsamt, Hans-Dieter Laser, hin. In der Vergangenheit hätten die Gutachter jedenfalls entsprechende Vorgaben nicht gemacht, so Laser.

Biomonitoring
Mit Blick auf mögliche Gesundheitsgefahren hatte die Behörde 2006 Staubproben vom Landesamt für Umwelt und vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersuchen und bewerten lassen. Die beiden Ämter kamen bei ihren Einschätzungen zu dem Ergebnis, dass eine Gefährdung aus den Metallgehalten des Staubniederschlags nicht abgeleitet werden kann. Dennoch hat das Landratsamt angekündigt, bei künftigen Genehmigungsverfahren auch die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen zu berücksichtigen. Im Übrigen führe derzeit das Landesamt für Umwelt im Umfeld der Lech-Stahlwerke ein so genanntes Biomonitoring durch. Dabei werden die Auswirkungen von Schadstoffen auf den Menschen untersucht. „Wir werden auch künftig größten Wert darauf legen, dass die Lech-Stahlwerke in Meitingen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen betrieben werden. Wir werden alles daran setzen, dass die Beeinträchtigung der Menschen vor Ort so gering und erträglich wie irgend möglich gehalten werden“, fasst Sailer in seinem Brief zusammen.

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