Ist der brutale Münchner Westparkmörder bald wieder auf freiem Fuß?

München am 15.Oktober 1993. Kondrad Hierl (40), Architekt aus München, Vater von zwei Kindern, geht Abends im Westpark joggen und wird dort kaltblütig mit zwölf Messerstichen ermordet. Das Opfer verblutet noch am Tatort. Der damals 18-jährige Täter Goradz B. (Westparkmörder) wurde nach Verbüßen einer anderen Haftstrafe abgeschoben und im März 1999 zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft München I forderte, den jetzt 36 Jahre alten Slowenen nicht zu entlassen, sondern in lebenslange Sicherheitsverwahrung zu überweisen. Nach einem halben Jahr Prozess lehnte das Landgericht München den Antrag ab.

Goradz B. sollte nach einer Haftstrafe wegen diverser anderer Delikte (u.a. versuchter Totschlag, schwere Körperverletzung, und Raub) in sein Heimatland Slowenien abgeschoben werden. Äußerst aggressiv, nach einem Streit mit seiner Freundin und dem Abschiebungsverfahren im Bauch, ging er in den Münchner Westpark und suchte sich das nächstmögliche Opfer aus. Mithilfe seines Butterflymessers erstach er Familienvater und Architekt Konrad Hierl. Auch wenn die Schuld von Goradz B., der durch den Mord als 'Westpark Mörder' berühmt wurde, zum damaligen Stand bereits feststand, reichten die Beweise noch nicht für eine rechtskräftige Verurteilung aus. Erst im März 1999 konnte Goradz B., dem Münchner Merkur zufolge nach der Aussage eines Gangmitgliedes, der Prozess gemacht werden. Er wurde nach seiner Auslieferung nach Deutschland zu vorerst sechs Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Nach Revision der Staatsanwaltschaft München I, die das Urteil als 'zu milde' bezeichnete, verhängte der Bundesgerichtshof die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren.

Während der Haftstrafe des Westparkmörders fällte das Bundesverfassungsgericht ein, den Fall beeinflussendes Urteil. Wie die Süddeutsche Zeitung heute informiert darf die nachträgliche Sicherheitsverwahrung nur noch in bestimmten Fällen ausgesprochen werden. Im vorliegenden Fall sieht die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für erfüllt, da Goradz B. in ihren Augen 'eine tickende Zeitbombe' sei. Diesen Verdacht unterstrichen auch mehrere Gerichtspsychiater, die dem Täter eine "anhaltend hohe Gefährlichkeit" attestierten. Ganz anders sehen das der Verteidiger von Goradz B. und das Landgericht München. Der Westparkmörder sei in den letzten Jahren seiner Haftstrafe unauffällig geblieben und habe seine Strafe nach insgesamt 14 Jahren mehr als abgesessen. Wie lange Goradz B. auf freiem Fuß bleibt, ist fraglich. Laut der Augsburger Allgemeinen hat er vor etwa sechs Wochen bei einem Prozess eine Beisitzerin als "Hure" beschimpft und muss sich bald wegen Beleidigung verantworten. Da Fluchtgefahr bestehe, wurde gegen den Westparkmörder erneut Haftbefehl erlassen.

Bürgerreporter:in:

Stefan Kraus aus Augsburg

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