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Vanessa-Prozess: Nachträgliche Sicherungsverwahrung 5. Verhandlungstag

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Vanessa-Mord-Anwalt-kritisiert-Justiz-id19773931.html

Hier der Medienbericht zu den Zeugenaussagen:
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Vanessas-Moerder-sah-sich-als-maechtiger-Raecher-id19774621.html

Am 5. Verhandlungstag besuchte ich wieder einmal den Prozess. Nach strengsten Sicherungsmaßnahmen mit Leibesvisitation vor Betreten des Zuschauerraumes begann es mit dem 1. Zeugen, einen Therapeuten.

Nach Feststellung seiner Personalien teilte sein Verteidiger mit, dass der Täter weiterhin keinen der Therapeuten von seiner Schweigepflicht entbunden hat. Ergebnis, seine "Zeugenaussage" dauerte gerade einmal fünf Minuten.

Danach verlas Verteidiger Adam Ahmed eine mehrseitige Schrift, warum und wieso und weshalb bei seinem Mandanten keine erfolgreiche Therapie durchgeführt wurde und weshalb er nach langjährigem Aufenthalt in der JVA Straubing dann in der JVA Erlangen und dann wieder nach Straubing verlegt wurde.

Darauf entgegnete ihm Richter Dr.Thomas Jungbluth (sie obigen Medienbericht), dass Feststellungen zum Therapieverlauf nicht möglich seien, wenn sein Mandant weiterhin MAUERT, indem er seine Therapeuten nicht von ihrer Schweigepflicht entbindet.

Die Verhandlung wurde dann bis zum nächsten Zeugen für eine 3/4 Stunde unterbrochen. Obwohl sich alle Zuschauer in Sichtweite der Polizeibeamten vor dem Saal warteten, lief die gleiche Prozedur der Visitation erneut von Neuem ab.

Wie lange dann die Befragung eines Justizvollzugsbeamten letztendlich dauerte, kann ich nicht mehr sagen, denn nach über 2 Stunden hatte ich genug, denn ich wollte nach der Mittagspause nicht ein 3. oder 4. mal mich einer solchen Visitation unterziehen lassen.

Aus den Lokalnachrichten konnte ich erfahren, dass weitere 5 Termine anberaumt wurden und somit mit einem Urteil erst Ende Juni gerechnet werden kann.

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