Landkreis Augsburg legt neue Förderrichtlinie für Kurzzeitpflege fest

Kurzzeitpflegeplätze in stationären Einrichtungen sollen die Situation spürbar verbessern

Die Möglichkeit der Kurzzeitpflege ist eine wertvolle Entlastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige in Zeiten besonderer Umstände oder Veränderungen. Aus diesem Grund ist sie wichtiger Bestandteil einer ganzheitlichen Pflegeversorgung. Um dem Rückgang der Kurzzeitpflegeplätze im Landkreis Augsburg entgegenzuwirken, stimmte der Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung einer neuen Richtlinie zur Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen im Landkreis Augsburg zu. Aktuell gibt es im Landkreis insgesamt 15 ausgewiesene Plätze. „Diese Fördermaßnahme verbessert nicht nur die Situation für die Pflegeeinrichtungen“, sagte Landrat Martin Sailer. „Sie ermöglicht vor allem den Patientinnen und Patienten sowie den pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität.“

Die Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzen wird mit 2500 Euro pro Jahr und Platz gefördert

Abhängig von der Größe einer Einrichtung werden Kurzzeitpflegeplätze künftig ab dem zweiten, dritten oder vierten vorgehaltenen Platz gefördert. Je gefördertem Pflegeplatz ist eine finanzielle Bezuschussung von 2500 Euro pro Jahr vorgesehen. Zusätzlich soll für jeden Tag, an dem der Pflegeplatz belegt ist, eine laufende Förderung von 15 Euro pro Tag gewährt werden.

Der individuelle Handlungsspielraum der Pflegeeinrichtungen bleibt gegeben

Das neue Förderkonzept sieht eine organisatorische Unterteilung des Landkreises in drei Regionen vor: Nord, Süd und West. Die Zahl der förderbaren Plätze je Einrichtung wird auf ein Viertel der Plätze pro Region beschränkt. Der verabschiedete Beschluss ermöglicht den Einrichtungen somit, sich stärker zu spezialisieren: Eine Einrichtung in der Region Süd kann beispielsweise fünf Plätze für die Kurzzeitpflege vorhalten und sein Personal entsprechend einsetzen. Daraus ergibt sich die Chance, dass insgesamt mehr Kurzzeitpflegeplätze entstehen – auch dann, wenn sich nur einzelne Einrichtungen an der Förderung beteiligen.

Die Förderung schließt die Kurzzeitpflege in beschützenden Einrichtungen mit ein

Im Rahmen der Richtlinie sind auch die vorgehaltenen Plätze für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen in beschützenden Einrichtungen förderfähig. Für diese Plätze wird ebenfalls ein Bereitstellungszuschuss von 2500 pro Jahr gewährt. Für jeden Tag, an dem ein solcher Pflegeplatz beansprucht wird, ist eine laufende Förderung von 20 Euro vorgesehen.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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