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Gesundheitsamt kontrolliert Impfbücher der Schüler im Landkreis Augsburg

Kontrolle in allen 6. Klassen 

Aktuell kontrolliert das Staatliche Gesundheitsamt im Landkreis Augsburg von allen Schülerinnen und Schülern der 6. Klassen im Landkreis Augsburg die Impfbücher. Mit dieser Kontrolle sollen zum einen Impflücken geschlossen und zum anderen die lokalen Impfquoten erfasst werden.

„Die Impfbuchkontrolle ist ein wichtiger Baustein, um die Impfsituation zu verbessern“, so Landrat Martin Sailer. Die Vorlage der Impfbücher in den Klassen ist laut Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz, Art. 14 Absatz 5, für alle Kinder verpflichtend. Bei Impflücken erfolgt eine Benachrichtigung an die Eltern, um eventuell erforderliche Impfungen nach Absprache mit dem behandelnden Arzt des Kindes durchführen zu lassen.

Das Staatliche Gesundheitsamt bittet um Unterstützung durch die Eltern, Kinder und Schulen, damit an den Kontrolltagen möglichst alle Impfbücher vorgelegt werden. Die Eltern werden über die Schulen informiert, wann die Impfbuchkontrollen jeweils stattfinden.

Vergleichsweise niedrig sind in den 6. Klassen erfahrungsgemäß die Impfraten bei den erst 2004 bzw. 2006 eingeführten Impfungen gegen Windpocken und Meningokokken-C. Besser sieht es dagegen bei den Auffrischungsimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung aus. Wichtig ist auch ein vollständiger Impfschutz gegen Masern, Mumps und Röteln.

Da es in Deutschland keine Impfpflicht gibt, müssen die Eltern für ihre Kinder und die Erwachsenen für sich selbst entscheiden, ob sie einer Impfung zustimmen. Grundlage für die Impfberatung durch den Arzt ist die STIKO-Empfehlung der ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut. Bei den hier empfohlenen Impfungen fällt das Nutzen-Risiko-Verhältnis eindeutig zugunsten der Impfung aus.

Für die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Weitere seriöse Informationen über Impfungen geben auch die Krankenkassen, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Impfungen können nicht nur den Einzelnen, sondern auch seine Angehörigen und Mitmenschen schützen, denn jede infektiöse Erkrankung kann auch auf andere Menschen übertragen werden. Ärztliches Ziel ist deshalb immer eine hohe Durchimpfungsrate, im Idealfall sogar die vollständige Durchimpfung der gesamten Bevölkerung.

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