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Eigennutzung von Photovoltaik-Strom

  • Strom vom eigenen Dach ist nach wie vor lohnend. Es sind aber die Auflagen des EEG zu berücksichtigen.
  • hochgeladen von Landratsamt Augsburg

Meldefrist für 2016 verlängert bis 31. März 2017

Seit 1. Januar 2017 gilt eine neue Version des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Nach den neuen Regelungen muss auf eigenverbrauchten Strom nun grundsätzlich eine EEG-Umlage bezahlt werden. Um etwaige Ausnahmen festzustellen, müssen sich Betreiber von Photovoltaik- oder anderen erneuerbaren Energie-Anlagen mit Eigenverbrauch beim Netzbetreiber melden.

Betreiber von Photovoltaik-Anlagen über sieben Kilowatt (kWp) und anderen erneuerbarer Energie-Anlagen über einem Kilowatt müssen folgende Informationen rückwirkend für das vergangene Jahr an den Netzbetreiber melden:

- Meldung, dass Eigenverbrauch vorliegt,
- Anlagennennleistung,
- Meldung, ob eine Befreiung / Ermäßigung der EEG-Umlage vorliegt und den Grund
für die Befreiung oder Ermäßigung,
- Gesamte Stromproduktion des vergangenen Jahres (abzurechnen am
Wechselrichter / Stromspeicher),
- Gesamte eingespeiste Strommenge ins Netz (abzulesen am Netz),
- Höhe des Eigenverbrauchs der Photovoltaik-Anlage (Differenz aus Produktion
abzüglich Einspeisung)

Margit Spöttle, die Klimaschutzbeauftragte des Landkreises Augsburg, weist darauf hin, dass eine Rückmeldepflicht auch dann besteht, wenn die EEG-Umlage gezahlt werden muss. Dies ist bei Photovoltaik-Anlagen über zehn kWp der Fall. Außerdem besteht bei EEG-umlagepflichtigen Anlagen die Pflicht zur Rückmeldung bei der Bundesnetzagentur.

Betreiber von Bestandsanlagen sind ebenfalls betroffen. Jedoch müssen diese dem Netzbetreiber nur einmalig eine Meldung zukommen lassen, sofern keine relevanten Änderungen zur ersten Meldung bestehen und sie von der Umlage befreit sind.

Keine Mitteilungspflicht besteht bei Anlagen, die den Strom komplett ins Netz einspeisen. Ebenfalls ausgenommen sind Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens sieben Kilowatt.

Wer der Mitteilungspflicht nicht nachkommt, muss im entsprechenden Jahr einen Aufschlag von 20 Prozent auf die EEG-Umlage in Kauf nehmen.

Die Mitteilungsfrist für das Abrechnungsjahr 2016 lief für Abrechnungsfälle mit dem Versorgungsnetzbetreiber am 28. Februar 2017 aus. Die Bundesnetzagentur weist aber darauf hin, dass Meldungen, die bis zum 31. März 2017 eingehen, als nicht verspätet angesehen und entsprechend bearbeitet werden.

Wer sich zum Thema Photovoltaik und Meldepflicht bei Eigenverbrauch aus unabhängiger Quelle informieren möchte, ist bei der Solarberatung der Regionalen Energieagentur Augsburg gut aufgehoben. Die nächsten Beratungstermine sind am:

- Donnerstag, 23. März 2017 im Rathaus Königsbrunn
- Donnerstag, 6. April 2017 im Rathaus Bobingen
- Donnerstag, 4. Mai 2017 im Landratsamt Augsburg

Interessenten können sich von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 12 Uhr, telefonisch unter 0821/3102-2222 oder auf der Internetseite der Energieagentur http://beratungstermin.rea-augsburg.de, anmelden.

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1 Kommentar

Da wird über Fahrverbote für Autofahrer, besonders für Fahrer von Dieselfahrzeugen, nachgedacht. Eine schnellere Einführung von Elektrofahrzeugen soll zügig durchgeführt werden, und die Energiewende ist ja schon beschlossene Sache.

Aber helfen wir damit wirklich unserer Umwelt, oder ist alles nur Lug und Trug?
Diese Frage stellt sich mir, wenn ich mir einige Gedanken über die wirklich großen Verursacher der Schadstoffbelastung von Luft, Wasser und Boden mache.

Der größte Feinstauberzeuger ist die Landwirtschaft, und bei den Kraftfahrzeugen ist es der Reifenabrieb aller Fahrzeuge. Auch Elektrofahrzeuge schweben nicht über die Straße und senken die Feinstaubbelastung nicht.

Betrachte ich den Energieaufwand zur Herstellung eines Elektrofahrzeuges mit dem Energieaufwand eines konventionellen Fahrzeuges, so ist der Energieverbrauch, und somit die Schadstoffbelastung der Umwelt, zur Herstellung eines Elektrofahrzeuges wesentlich höher.

Erst bei einer Kilometerleistung von 80.000 Kilometern wird ein Elektrofahrzeug umweltfreundlicher als ein konventionelles Fahrzeug. Je nach individueller Fahrleistung kann es also 8 bis 15 Jahre dauern bis sich ein Elektrofahrzeug für die Umwelt lohnt.

Weiterhin werden zur Herstellung von Elektrofahrzeugen andere Materialien verwendet.

So benötigt man große Mengen an Kobalt, Lithium, seltene Erden und andere Metalle. Diese stehen aber zurzeit nur begrenzt zur Verfügung. Diese Stoffe werden unter menschenunwürdigen Verhältnissen in der dritten Welt von Arbeitern mit Spitzhacke und Meißel aus dem Berg geschlagen.

Da wäre noch der Verbrauch an fossilen Brennstoffen.

Wer denkt dabei z.B.an die Schifffahrt?

Die Weltflotte von 90.000 Schiffen bläst jedes Jahr unfassbare Mengen Schadstoffe in die Luft. Daran beteiligt ist die Kreuzfahrt. Ein Kreuzfahrt-Ranking des NABU bringt Erschreckendes ans Tageslicht.
Ginge es nach Umweltkriterien, müssten die meisten motorgetriebenen Schiffe weltweit die Totenkopfflagge hissen.
Im Transportbereich ist die Schifffahrt der mit Abstand größte Verschmutzer; vom Straßen- und Luftverkehr produzierte Emissionen nehmen sich dagegen vergleichsweise harmlos aus.
Studien, die der Branche schmutzige Zeugnisse ausstellen, füllen mittlerweile ganze Regale, verändert haben sie bislang nichts.
Allein die 15 größten Schiffe der Welt stießen pro Jahr so viele Schadstoffe aus wie 750 Millionen Autos, so der NABU (Naturschutzbund Deutschland).
Wie dringend bindende Abkommen nötig sind, verdeutlichen einige Zahlen: Die Weltflotte von 90.000 Schiffen verbrennt rund 370 Millionen Tonnen Treibstoff pro Jahr, was einer Emission von 20 Millionen Tonnen Schwefeloxid entspricht.
Ein Kreuzfahrtschiff verbraucht genau so viel Treibstoff wie alle PKW der Bundesrepublik Deutschland!

Quelle:
https://www.welt.de/dieweltbewegen/sonderveroeffen...

Aber wem geht es wieder einmal an den Kragen?

Natürlich wieder einmal dem deutschen Bürger, dem eingeredet wird, dass die deutsche, und auch europäische Umweltpolitik der Natur helfen kann.

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