Haushaltsausschuss: 16,2 Millionen für Neubau des Amtsgerichts Günzburg

Landtagsabgeordneter Alfred Sauter (CSU)

In seiner heutigen Sitzung hat der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags den Weg für den Neubau des Amtsgerichts Günzburg freigemacht. Der Ausschuss genehmigte die sogenannte Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) und stellte damit 16,2 Millionen Euro für den Neubau des Gerichtsgebäudes bereit. Dies teilt der heimische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter (CSU) mit. Im Zuge des Neubaus werden über 2.850 m² Nutzfläche sowie 58 Stellplätze realisiert. Die derzeitige Unterbringung des Amtsgerichts Günzburg im staatseigenen Schlossgebäude sowie in drei angemieteten Objekten ist unzweckmäßig, ausgesprochen beengt und kann mit vertretbarem Aufwand nicht an die Sicherheitsanforderungen für Justizgebäude angepasst werden. MdL Alfred Sauter: „Die mangelhafte Raum- und Sicherheitssituation am Amtsgericht Günzburg soll so schnell wie möglich ein Ende haben. Daher freut es mich sehr, dass der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen jetzt die haushaltsrechtliche Genehmigung für die Baumaßnahme erteilt hat und nun zeitnah mit dem Bau des neuen Amtsgerichtsgebäudes begonnen werden kann.“

MdL Alfred Sauter hatte sich mehr als zwei Jahrzehnte lang für eine Neuunterbringung des Amtsgerichts Günzburg eingesetzt. Bereits 1991 wurde Interesse am Erwerb eines Grundstücks auf dem ehemaligen SBI-Gelände für den Neubau des Amtsgerichts von der Bezirksfinanzdirektion bei der Stadt Günzburg angemeldet. Alfred Sauter sprach sich in den darauffolgenden Jahren für diesen Standort aus, da er ihn als den für den Neubau des Amtsgerichtsgebäudes sehr gut geeignet ansah. 2003 kaufte der Freistaat Bayern von der Stadt Günzburg für 800.000 Euro das 4.000 m² große Gelände an der Ecke Ichenhauser Straße/Schöblstraße. In der Folge wurde Sauter immer wieder bei Justizminister Manfred Weiß und später bei Staatsministerin Dr. Beate Merk vorstellig und drängte auf die Einleitung von Planungsmaßnahmen. Ende 2011 beantragte Staatsministerin Dr. Merk die notwendigen Planungsmittel, die der Haushaltsausschuss unter Vorsitz von MdL Georg Winter auch zügig bewilligte.

Vor der Erstellung der HU-Bau wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Das Preisgericht empfahl im Juli 2012, den mit dem 1. Preis ausgezeichneten Wettbewerbsbeitrag des Architekturbüros Lehmann Architekten GmbH zu realisieren. Die Planung sieht einen Baukörper mit kubischen Grundformen vor, der in seiner Höhenentwicklung abgestuft ist und sich gut in die topografische Situation und die umliegende Bebauung einfügt. Der Baukörper verzahnt die „Ober-“ mit der „Un-terstadt“. Über einen vorgelagerten Platz, der sich zur Altstadt hin öffnet, wird ein dreigeschossiger Kopfbau erschlossen, der den Eingangsbereich und den öffentlich zugänglichen Sitzungssaalbereich des Amtsgerichts enthält. Hinter diesem Kopfbau liegt ein langgestreckter flacher Baukörper, der sich der Günzaue zuwendet. Er ist im Erdgeschoss an den Eingangsbereich angebunden und bewältigt mit zwei darunter liegenden, rückwärtig in den Hang geschobenen Sockelgeschossen die Hangsituation auf dem Grundstück. Der Baukörper enthält den nichtöffentlichen Bürobereich des Amtsgerichts. Begrünte Lichthöfe bringen Tageslicht in die innenliegenden Erschließungszonen und die anschließenden Büroräume. Das unterste Geschoss liegt auf der Ebene der Günzaue. Es enthält u.a. die Tiefgarage und die Zone für den An- und Abtransport der Gefangenen.

Die Trennung der Nutzungsbereiche Sitzungssäle und Büro entspricht den funktionalen Vorgaben des Nutzers und ermöglicht wirtschaftliche Geschosshöhen. Der Eingangsbereich ist den Sicherheitsanforderungen entsprechend gestaltet. Die Räume für die Bewährungshelfer sind über einen separaten Zugang erschlossen, der Gefangenentransport erfolgt über die Tiefgarage und den Aufzug, der alle Ebenen des Gebäudes barrierefrei erschließt. Die „Empfehlungen für den Bau von Justizgebäuden“ und das Sicherheitskonzept des Amtsgerichts Günzburg wurden bei der vorliegenden Planung berücksichtigt.

Die Gesamtkosten in Höhe von 16,2 Millionen Euro gliedern sich wie folgt: Herrichten und Erschließen: 80.100 Euro, Baukonstruktion: 9.576.230 Euro, Technische Anlagen: 3.086.842 Euro, Außenanlagen: 735.537 Euro, Ausstattung und Kunst: 80.000 Euro, Baunebenkosten (Architekten- und Ingenieurleistungen, Leistungen des Bauamts, sonstige Baunebenkosten): 2.636.011 Euro. Die Planungsrichtwerte für Justizgebäude werden eingehalten. Für den geplanten Neubau liegen alle Richtwerte innerhalb der geforderten Bandbreite. Die Festlegung der Baukonstruktionen und der Ausbaumaterialien erfolgte unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Baunebenkosten betragen rd. 16,3 % und liegen damit im üblichen Bereich. Das Gebäude ist in allen Bereichen barrierefrei und kann als Passivhaus realisiert werden.

Landtagsabgeordneter Alfred Sauter: „Der Entwurf erfüllt die besonderen Anforderungen des Nutzers an ein bürger- und benutzerfreundliches Gerichtsgebäude. Die Planung wird den Anforderungen der Justiz auch dahingehend gerecht, dass das Gebäude Würde ausstrahlt, ohne dabei einzuschüchtern. Es vermittelt eine offene und helle Atmosphäre und berücksichtigt gleichzeitig die Sicherheitsbedürfnisse der Besucher und Mitarbeiter. Mit dem Neubau wird ferner eine wichtige Nahtstelle zwischen der Innenstadt und dem angrenzenden Landschaftsraum Günzaue neu besetzt und städtebaulich aufgewertet.

Bei der Bekanntgabe des Siegerentwurfes Ende Juli 2012 gab Staatsministerin Dr. Beate Merk den Startschuss für das Bauprojekt. Im Anschluss an die Vergabe des Planungsauftrags wurden zwischen September 2012 und März 2013 die haushaltsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben geschaffen. Mit der nun erfolgten haushaltsrechtlichen Genehmigung durch den Haushaltsausschuss können die benötigten finanziellen Mittel nach Bedarf bereitgestellt werden. Der Baubeginn für das neue Amtsgerichtsgebäude ist für Juli 2013 vorgesehen. Es soll bis Mitte 2015 fertiggestellt sein.

Bürgerreporter:in:

Stephan Schwarz aus Thannhausen

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