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Förderprogramm nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen

Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat kürzlich beschlossen, ein Programm zur nachhaltigen Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen in Höhen von 2 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2012 und in Höhe von 3 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2013 aufzulegen. Des Weiteren werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4 Mio. Euro für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 veranschlagt. Die Erhöhung dient der Finanzierung eines Programms zur Förderung von Machbarkeitsstudien, Vorprojekten und Rechtsberatung bei der zu wählenden Rechtsform für kommunale Anlagen und Bürgeranlagen zur nachhaltigen Stromerzeugung. Die Förderung soll dazu beitragen, Hemmnisse in der Entwicklungs- und Startphase dieser Projekte abzubauen. Insbesondere sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, das bürgerschaftliche Engagement anzustoßen und zu koordinieren sowie Projekte auch auf interkommunaler Ebene zu fördern. Der heimische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter hatte ein derartiges Förderprogramm gegenüber dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Georg Winter angeregt. Es geht darum, kommunale Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen inklusive einer möglichen Bürgerbeteiligung zielgerichtet anzugehen und in der Entwicklungsphase dazu beizutragen, dass wegen möglicher Risiken von der Entwicklung nachhaltiger Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen abgesehen wird.

Vorprojekte, Machbarkeitsstudien und Rechtsberatung bei der zu wählenden Rechtsform im Bereich nachhaltiger Stromerzeugung aus Wind, Wasser, Photovoltaik, Biomasse und Biothermie sind Gegenstand der Förderung. Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Kommunalunternehmen sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Genossenschaften, Kapitalgesellschaften (GmbH etc.), Personengesellschaften (GbR, KG etc.), Einzelunternehmen, Mischformen, die als Unternehmensgegenstand den Betrieb einer Bürgeranlage zur Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen zum Ziel haben, sowie eingetragene Vereine, die als Vereinszweck den Betrieb einer Bürgeranlage zur Stromerzeugung verfolgen.

Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) durch anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Aufwendungen (Anteilsfinanzierung). Zuwendungen werden als Zuweisungen oder Zuschuss in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen gewährt, bei Machbarkeitsstudien und Vorprojekten jedoch höchstens in Höhe von 40.000,00 EUR und bei der Rechtsberatung hinsichtlich der zu wählenden Rechtsform höchstens in Höhe von 4.000,00 EUR. Der Fördersatz erhöht sich um weitere 10 %, wenn das Projekt Bestandteil eines kommunalen oder regionalen Energiesparkonzepts ist. Bewilligungsbehörde wird das Bayerische Landesamt für Umwelt sein. MdL Alfred Sauter hat umgehend alle Bürgermeister des Landkreises über dieses neue Förderprogramm informiert und um Prüfung sowie ggf. Umsetzung gebeten.

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