Öffentliche Petition zur Mitzeichnung (KitaG - Niedersachsen)

25.01.2022: Worum geht’s? - Anpassungen im neuen KitaG - zur Linderung der Folgen des am 01.08.2021 in Kraft getretenen NKiTaG.

Nachstehend der Wortlaut dieser Petition:

>Die Folgen in den Kindertagesstätten in Niedersachsen durch das am 01.08.2021 in Kraft getretene NKiTaG sind verheerend.
Das eigentliche Ziel: Verbesserung der Betreuungsqualität und die Entlastung der bestehenden Fachkräfte.
Die Realität: Fachkräftemangel, Ausbrennen der vorhandenen Betreuer/innen, fehlende Attraktivität des Berufs der sozialpädagogischen Assistenzkraft, Reduzierung von Betreuungszeiten und drohende Schließung von Kindergartengruppen mit dem Folgeproblem, dass selbst gesetzliche Betreuungsansprüche nicht erfüllt werden können.

Bereits die deutlichen Einschnitte durch die Corona-Pandemie haben Betreuer, Kindertagesstätten und vor allem den Kindern vieles abverlangt.

Das Gesetz verlangt im Wesentlichen, dass Kindergartengruppen mind. von einem/r Erzieher/in als Erstperson und möglichst Zweitperson, sowie sozialpädagogischen Assistenzkräften als weitere Drittkraft betreut werden. Diese Regelung schränkt die Möglichkeiten der Betreuungsgestaltung in der ohnehin bereits angespannten Personalsituation und der anstehenden Verrentungswelle der Fachkräfte der Kitas zusätzlich erheblich ein.

Notwendige Anpassungen im NKiTaG sind:

- Übergangsfristen von mindestens 3 Jahren für die Umsetzung der nun gesetzlich geregelten Gruppenbetreuung mit mind. einem Erzieher. Den Kindertagesstätten und deren Trägern muss mit dieser Zeit die Möglichkeit gegeben werden, die sozialpädagogischen Assistenzkräfte zur Fachkraft fortzubilden und neue pädagogische Assistenzkräfte durch deren Ausbildung nachrücken zu lassen.
In dieser Übergangszeit muss es möglich sein, Randbetreuungszeiten wieder durch 2 Assistenzkräfte abdecken zu können.

- Die Voraussetzung der Erstbetreuung, sowie möglichst auch Zweitbesetzung durch Erzieher sorgt zudem für eine deutlich gesteigerte Unattraktivität und Degradierung der ZWEIJÄHRIG ausgebildeten sozialpädagogischen Assistenzkräfte. Langfristig wird dadurch auch auf dieser Ebene ein Fachkräftemangel herbeigeführt.
Wir fordern daher, dass die eingesetzten Assistenzkräfte eine vom Land finanzierte Weiterbildung zur Fachkraft erhalten, welche unter Entlohnung, sowie ohne Fortbildungskosten umzusetzen gilt. Zusätzlich wichtig sind Gelder für Fahrt- & Wegekosten sowie Lehrmaterialien, wie Bücher.


Bitte unterstützt diese Petition, um unsere Kinder vor sozial erheblichen Einschnitten (Verlust von Freunden, Nichterlangung von sozialen Kompetenzen…) zu schützen.

In unserer Kindertagesstätte wurde bereits die Schließung einer Gruppe mit 25 Kindern angedroht.
Wenn das Gesetz so bleibt, wird die Schließung von Kindergartengruppen kein Einzelfall sein!

Bitte helft den Kindertagesstätten und Trägern, den Fachkräften aber vor allem den betroffenen Kindergartenkindern mit eurer Unterschrift.<

Zum Mitzeichnen - hier der Link zur Petition mit der Nr. 03122/89/18:

https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nip...


Bürgerreporter:in:

Thomas Widemann aus Springe

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