Deckt der Raiffeisen-Volksbank-Verbund schwerste Wirtschaftskriminalität – und wenn ja: weshalb?

Logo Genossenschaftliche FinanzGruppe Volks- und Raiffeisenbanken | Foto: © Bild: www.finanzgruppe.de CC
2Bilder
  • Logo Genossenschaftliche FinanzGruppe Volks- und Raiffeisenbanken
  • Foto: © Bild: www.finanzgruppe.de CC
  • hochgeladen von Erich Neumann



Friedrich Wilhelm Raiffeisen, dessen 200 Geburtstag mit dem Raiffeisen-Jahr 2018 gefeiert wurde und der Pionier des deutschen ländlichen Genossenschaftswesens war, nachdem er als einer der Urväter der genossenschaftlichen Idee Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten Darlehnskassenvereine gründete, würde sich im Grabe umdrehen, wüsste er, was die heute für seine Gedanken Stehenden so treiben.

Suspekte Vorgänge aus dem Jahre 2012 erfahren eine unsägliche Neuauflage in deren Mittelpunkt der amtsbekannt einschlägig vorbestrafte, jedoch nie wirklich aus dem Verkehr gezogene Schwerstwirtschaftskriminelle Hans-Georg Jakob Müller-Risch steht.
Ein Maßstab seiner bundesweiten Blutspur sind 51 UnternehmerInnenn/ Unternehmen, mit aktuell überblickbaren Schäden von über € 130 Mio., organsiert in der IG (Interessengemeinschaft) Geschädigter Müller-Risch u. A. https://sites.google.com/site/mehrethikinderwirtsc...

In seiner jüngsten Machenschaft hat Müller-Risch ein im Allgäuer Immenstadt beheimatetes Unternehmen nach der stets gleichen Masche ausgenommen wie eine Weihnachtsgans.
Den bislang federführenden und letztlich auch weiterhin in der finanziellen Endhaftung stehenden Unternehmer aus der Handlungsvollmacht des Geschäftsführers genommen, einen seiner abhängigen Strohmänner dafür eingesetzt und selbst als faktischer Geschäftsführer gewütet. Will heißen den Großteil der Rechnungen nicht bezahlt und die verfügbaren liquiden Mittel in erheblichstem Masse ohne jeden Betriebszweck in die eigenen Hände umgeleitet.

Dazu wurde der Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG, sowie informativ auch bereits der übergeordneten DZ BANK AG | Die Initiativbank, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank über die Bereichsleitung Firmenkundengeschäft Bayern in München, sowie Kommunikation & Marketing der Zentrale in Frankfurt am Main erstmals am 06. April 2020 im Zuge einer Medienanfrage das nach wie vor ungebremste und hier zum Tragen kommende Treiben Müller-Risch offen gelegt und zu einzelnen Details um Stellungnahme gebeten:

Dabei wurde zudem vorausgeschickt, dass definitiv davon ausgegangen wird, dass es nicht neuerlich zu einer Verweigerungshaltung wie zur Aufklärungsanfrage vom 16. November 2012 bzgl. “suspekter“ Darlehensgewährung Raiffeisenbank im Oberland eG in Gerichtsverfahren 20 KLs 257 Js 211516/07 wegen schwerem gemeinschaftlichem Betrug und Untreue vor dem Landgericht München I kommt.
Dies verbunden mit der Feststellung, dass sie nach jetzigem neuem Vorfall ohnehin ebenso eine neue Betrachtung finden, als es dem weiter verschlechterten Banken-Image zweifelsohne nicht zuträglich ist, wenn es erneut an cooperativem Konsens mangeln sollte!

a) als Ausgangspunkt erklärte Müller-Risch gegenüber dem Unternehmensverantwortlichen, dass er eine Zahlung der DZ Bank bzw. deren Versicherung von T€ 604 zu erwarten habe.
b) wie es zu seinen, immer wiederkehrenden Maschen gehört, stellten sich dazu beständige Verzögerungsaussagen ein, sodass inzwischen Zweifel aufkeimten, die sich im Abgleich mit nunmehr 17jährigen Erfahrungen vor dem IG-Hintergrund verdichten.
c) Müller-Risch hat nach gegenwärtigen Erkenntnisstand eine Vernebelungs-Aktion dahingehend angezettelt, dass er mit Ihrem Mitarbeiter Herrn H. H. eine Entschädigung ausgehandelt haben will.
Um dieser Einigung näher zu kommen, hat der Unternehmensverantwortliche in 4 Raten zu T€ 10, also T€ 40, die mit zu erstatten sind, also eine Gesamtsumme von T€ 644 zur Debatte steht, woraus Müller-Risch eine Honorarvereinbarung von T€ 20
hält.
d) ausschließlich dieses Szenarios wegen willigte der Unternehmensverantwortliche in die Versteigerung der Wohnung in Obermaiselstein ein, für welche die Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG seinen Bruder finanzierte, worüber ihm dieser Schaden entstand.
e) nachdem diese Wohnung mit T€ 208 an den Bruder, so an Müller-Risch ging, der die
Geschäftsanteile des Unternehmensverantwortlichen von T€ 604 an einem anderen Betrieb für T€ 145 an K. G. verschleuderte, was wiederum von der Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG finanziert wurde, erhob Müller-Risch Vorwürfe der Beihilfe zum Betrug gegen die Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG, was den Vergleich offensichtlich ermöglichte, wobei sogar auf eine persönliche Bürgschaft des Unternehmensverantwortlichen zwischenzeitlich verzichtet wird.
f) am 12. November 2019 soll Müller-Risch notariellen Beurkundungstermin bzgl. vereinbarter Auszahlungssumme von T€ 644 gehabt haben.
g) die Differenz aus Bankschulden und Versteigerungserlös von T€ 74 steht Dr. J. K. als Schadenersatz zu, da er über Grundbuchabsicherung T€ 140 verfügt.
Nach Darstellung Müller-Risch hat die Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG aber an Rechtsanwalt M. S. ausbezahlt, angeblich auf Grund eines Titels gegen den Unternehmensverantwortlichen.
h) dies soll Grundlage dafür sein, dass die Versicherung der Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG, auf Grund fehlerhaftem Handeln bezahlen soll.
i) zudem wird behauptet, dass die Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG an die DZ BANK AG falsche Daten geliefert habe, welche den Hergang verschleiern sollten, was aber aufgedeckt worden sei.
j) dazu habe die DZ BANK AG richtig erkannt, dass aus der Versteigerungssumme Dr. J. K., T€ 74 zustehen, weil er über eine Zweckerklärung aus einerGrundschuld der Wohnung Obermaiselstein verfügt.
Dieser Aspekt ist noch nicht restgeklärt, die Freigabe muss zudem mit Dr. K. verhandelt werden. Die 14 tägige Frist ab Notartermin lief zum 26. November 2019 ergebnislos aus.
k) über einen Pressebericht wurden Anschuldigung gegen den Unternehmensverantwortlichen zu unberechtigter Waffenbesitz, sowie illegalen Waffengeschäften mit Müller-Risch lanciert.
l) von elementarster Bedeutung ist daher, dass Auszahlungsbeträge nicht in den Zugriff Müller-Risch gelangen, sondern vereinbarungsgemäß ausschließlich der Gesellschaft gutgebracht werden.
m) zudem ist Klarheit wichtig, ob Müller-Risch die T€ 40 unter c) überhaupt eingezahlt hat.
n) letztlich: wie halten Sie es grundsätzlich zum weiteren Geschäftsverkehr mit diesem hochgradigst Kriminellen?

Diese Medien-Anfrage blieb, ebenso wie Erinnerungen vom 01.Juli 2020 und 17. Februar 2021 unbeantwortet, wobei in letzterer klar zum Ausdruck gebracht wurde, dass mit Fristablauf zum 26. Februar 2021, 12.00, in die Publikation eingetreten wird.

Dies umso mehr, als auch seitens Justiz und Insolvenzverwalter Dr. Robert Saam kein Bestreben erkennbar wird, mit der IG Geschädigter zu cooperieren und den Skandal ein für alle Male zu beenden, sondern sich in gewohnter 08/15 Manier alles gegen de geschädigten Unternehmensverantwortlichen richtet und der tatsächliche – seit langen Jahren (landes-) politisch Gedeckte unangetastet bleibt.

Besondere Bedeutung bekommen damit die Feststellungen: unsere Staatsanwälte können nicht nur bis 3, sondern sogar bis 21 zählen, doch dann beginnt das Dilemma, äußerte sich nämlich die Münchner Oberstaatsanwältin Gerlinde Nieder schon 2007 gegenüber Erich Neumann, dem Frontmann der IG Geschädigter Müller-Risch u. A.. Mit den 21 Tagen überschrittener Insolvenzantragsfrist wir ein einfach strukturiertes Verfahren abgewickelt, welches mit seinem klaren Ausgang der Karriere dienlich ist, so Nieder weiter, doch um Ermittlungen des tatsächlichen Sachverhaltes kümmert sich kaum jemals Jemand, skizzierte sie konkretisierenden diese Fehlentwicklung der Justiz.
Sie selbst erlebte noch eine ganz andere persönliche Auswirkung: ihr Vorlagebericht an Dr. Beate Merk die – erinnern wir uns nur an Gustl Mollath – damalige Skandalbesetzung als Bayerische Staatsministerin der Justiz blieb – bis heute!“ – unbearbeitet und ca. 14 Tage später war sie Leiterin der Gerichtsvollzieheraufsicht beim Amtsgericht München. Ein Umstand, den bislang noch kein Jurist als Karrieresprung definieren wollte und will.

Dieses Geschehen lebte neu auf, als Staatsanwalt Bernhard Bombe in seinem ca. 2 stündigen Plädoyer zum Verfahren 20 KLs 257 Js 211516/07 vor dem Landgericht München I – Beobachter waren sich einig, dass es zu großen Teilen aus Zitaten der IG bestand, wie er auch eingeräumt hatte, dass es ohne diese für die Staatsanwaltschaft weitaus schwerer gewesen wäre, die Tatnachweise zu führen – 2013 bedauerte, dass es zu einer Gesetzesänderung gekommen sei, und Betrug nicht mehr zur Sicherungsverwahrung führen könne, denn Müller-Risch sei ein potentieller Anwärter dafür.
Hätte man 6 Jahre zuvor intern auf Oberstaatsanwältin Nieder, also gar nicht einmal extern die IG gehört: eine Vielzahl von Schäden wären vermieden und die bereits angerichteten wenigstens gesühnt worden.

Staatsanwalt Bombe forderte 10 Jahre Haft für Müller-Risch, was jedoch auf 3.5 Jahre reduziert wurde, um dem Mitangeklagten Rechtsanwalt Prof. Walter Beck ein Strafmaß zubilligen zu können, was seine Anwaltszulassung nicht gefährdet. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, indem er eine Verbindung dazu herstellt, dass Beck Präsident des CSU nahen Debattier-Club Peutinger Kolleg, Berater der Bayerischen Staatsregierung und einiger ihrer Mitglieder persönlich war.

Dank höchster Politunterstützung aus Bayern konnte Müller-Risch seine Haftstrafe in Berlin vom ersten Tag an – stellte ich also besser als Uli Hoeneß – als Freigänger verbringen, wobei er während dieser Phase nachweislich und alle Regularien sprengend, mehrere Tage am Stück quer Deutschland unterwegs war und exakt solche Übeltaten ausübte, für die er eigentlich einsitzen sollte.

Entgegen seinem konsequenten Plädoyer verweigerte Staatsanwalt Bombe jegliche Ermittlungen dazu, dass über Kontoauszüge nachgewiesen werden konnte, dass das Duo Infernale Beck und Müller-Risch zu Lasten der Geschädigten weitere € 270.000 Darlehen bei der Raiffeisenbank im Oberland eG aufgenommen und 140:130 unter sich aufgeteilt hatten.
Erhärtende Anfragen bei dieser Bank, sowie nach deren Schweigen beim Vorstand der DZ BANK AG, Frankfurt am Main, GVB Genossenschaftsverband Bayern e. V. und BVR Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, Berlin und Bonn, blieben allesamt ohne Antwort, wie Reaktion der Staatsanwaltschaft, womit sich der Kreis zur Eingangsfrage schließt: decken die Bank-Genossen Wirtschafskriminalität schwersten Ausmaßes und wenn ja: weshalb?

Erich Neumann, freier investigativer Journalist www.cmp-medien.de
über Kavalaris International Press Organisation https://kavalaris.press
Medienunternehmer im Gesundheits- und Justizbereich
Ambassador world peace day Berlin der Vereinten Nationen www.worldpeace-berlin.com
Postfach 11 11, 67501 Worms
GSM +49 160 962 86 676 | e-Mail e.neumann@cmp-medien.de

© Bild: www.finanzgruppe.de CC – Logo Genossenschaftliche FinanzGruppe Volks- und Raiffeisenbanken
© Bild: www.cmp-Medien.de CC – Hans Georg Jakob Müller-Risch

Logo Genossenschaftliche FinanzGruppe Volks- und Raiffeisenbanken | Foto: © Bild: www.finanzgruppe.de CC
Hans Georg Jakob Müller-Risch
Bürgerreporter:in:

Erich Neumann aus Kempten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

8 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.