Danke, deutsche Staatsanwaltschaft: Anwar R. verurteilt - möge das Signal weltweit Wirkung zeigen

Auch wenn du dein Land verlässt, im vorliegenden Fall mit einer Flüchtlingswelle nach Deutschland kommst, du kannst dir nicht sicher sein, für deine Taten, in deiner Heimat begangen, nicht anderswo zur Rechenschaft gezogen und verurteilt zu werden. Das ist ein wichtiges Signal, das das Oberlandesgericht Koblenz in die Welt gesandt hat, als es den Syrer Anwar R. jetzt zu lebenslanger Haft verurteilt hat wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien.

Der 58-Jährige Anwar R. war im Zuge der syrischen Niederschlagung des Arabischen Frühlings Vernehmungschef eines Geheimdienst-Gefängnisses in Damaskus. Für das Gericht hat er sich schuldig gemacht schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 27-fachen Mordes, gefährlicher Körperverletzung in 25 Fällen, besonders schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme und sexuellen Missbrauchs von Gefangenen. Wegen der Möglichkeit der Revision ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Wie die Bundesanwaltschaft mitteilt, handelt es sich  bei dem Koblenzer Prozess um den weltweit ersten Strafprozess, in dem ein Angeklagter der syrischen Staatsfolter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslänglich verurteilt worden ist. Sollte Baschar-al-Assad, der Präsident und Diktator Syriens, der Hauptverantwortliche für die staatlich angeordneten Verbrechen an der eigenen Bevölkerung, irgendwann mal Syrien verlassen müssen, so kann er sich nirgendwo sicher sein, wenn die deutsche Praxis Schule macht. 

Solch ein Gerichtsprozess gehört aber doch eigentlich nicht vor nationale Gerichte, sondern vor internationale Gerichtshöfe, mag mancher denken. Dieses Denken ist auch nicht falsch. Allerdings funktioniert die internationale Gerichtsbarkeit nicht ausreichend. Deshalb ist die Involvierung nationaler Gerichtsbarkeiten so wichtig, wenn Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegen.

Die Grundlage für die Zuständigkeit auch nationaler Gerichte bietet das Weltrechtsprinzip, das auch im deutschen Strafrecht verankert ist. Was ist dieses Weltrechtsprinzip?
"Das Weltrechtsprinzip (auch: Prinzip der Universellen Jurisdiktion) sieht die Zuständigkeit eines Staates für die strafrechtliche Verfolgung von Völkerstraftaten vor, obwohl die Taten nicht auf seinem Hoheitsgebiet, durch einen seiner Staatsbürger oder gegen einen seiner Staatsbürger begangen wurden. Nationalen Gerichten in Drittstaaten ermöglicht das Weltrechtsprinzip neben ihrer regulären Zuständigkeit, Völkerstraftaten juristisch aufzuarbeiten und niedrig- wie hochrangige Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen."
(ECCHR)

Weshalb der Dank an die Staatsanwaltschaft? Es gibt im deutschen Recht auch das Opportunitätsprinzip, nach dem die Staatsanwaltschaft nicht verpflichtet ist, allem nachzugehen. Hat sie im vorliegenden Fall aber gemacht.

Bürgerreporter:in:

Helmut Feldhaus aus Rheinberg

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