Verkaufsoffener Sonntag - Kirchen klagen gegen Bäderverordnung in Schleswig-Holstein

Kirchen klagen gegen Bäderverordnung in Schleswig-Holstein

Die beiden großen Kirchen klagen gegen die Bäderverordnung in Schleswig-Holstein. Das Erzbistum Hamburg und die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche reichten einen entsprechenden Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig ein, teilten die Kirchen gestern mit. Das Verfahren soll aber zunächst ruhen. Die Bäderverordnung ermöglicht Ladenöffnungen an Sonntagen in Kur- und Erholungsorten. In diesem Jahr durften die Geschäfte dort an 45 Sonntagen und diversen Feiertagen öffnen. Die Kirchen sehen den Schutz des Sonntags durch die Verordnung verletzt. ddp
(Quelle: www.welt-online.de)

Schon im Beitrag: http://www.myheimat.de/laatzen/gedanken/verkaufsof... von Andreas aus Niedersachsen wurde aus verschiedener Sicht über das Für und Wider geschrieben, eben über den Sinn der Geschäftsöffnung am 27.12.. Hier geht es um die gesetzliche Grundlage für eine ganze Region bzw. Bundesland, an jedem Sonntag des Jahres sein Geschäft zu öffnen.

Bürgerreporter:in:

pappa ulli aus Peine

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