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Neustädter Ortsbeirat: „Wir können nicht mehr als reden.“

  • Die Neustädter Querallee führt an Schule und Kindergarten vorbei und ist allein deshalb kein geeigneter Autobahn-Zubringer.
  • Foto: © Matthias Mayer
  • hochgeladen von Walter Munyak

Der Neustädter Ortsbeirat hat sich während seiner jüngsten Sitzung eindeutig zum Weiterbau der Autobahn 49 und zur Zukunft des Hauses der Begegnung positioniert.

Das Gremium unterstütze einstimmig den Dringlichkeitsantrag der Stadtverordnetenversammlung, der auf den Weiterbau der Autobahn bis zu deren Ende bei Gemünden/Felda abziele, berichtete Ortsvorsteher Klaus Groll.

Zugleich fordere der Ortsbeirat die heimischen Politiker auf, sich dringend für die Aufnahme des planfestgestellten Autobahn-Teilstücks zwischen Schwalmstadt und Stadtallendorf in den Investitionsrahmenplan des Bundes einzusetzen – und dies mit dem gleichen Elan, wie dies für derzeit für den Bau der Ortsumgehungen entlang der Bundesstraße 252 geschehe.

Theoretisch kann noch bis Ende Januar ein Projekt neu in den Investitionsrahmenplan rutschen.

Der Ortsvorsteher machte deutlich, dass das Gremium, das alle auf der Tagesordnung stehenden Punkte zuvor in einer internen Sitzung beraten hatte, grundsätzlich zum Bau der Autobahn stehe. Der Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung) für den Abschnitt Schwalmstadt–Stadtallendorf sei ein richtiges Signal, erklärte Groll.

Die aktuelle Situation und die Folgen für Neustadt erörterte Bürgermeister Thomas Groll (CDU). Derzeit gebe es allen für den im Bau befindlichen Abschnitt zwischen dem derzeiten Autobahnende bei Neuental-Bischhausen und Schwalmstadt unanfechtbares Baurecht.

Die Finanzierung dieses Teilstücks sei zudem gesichert, so dass die A 49 voraussichtlich 2016 bis Schwalmstadt fertiggestellt sei.

Und dann nannte der Bürgermeister eine für Neustadt bittere Erkenntnis: „Man geht davon aus, das unanfechtbares Baurecht für die Autobahn zwischen Schwalmstadt und Stadtallendorf voraussichtlich Anfang Februar vorliegt. Die Trasse dieses Abschnitts birgt wenig Substanz für Klagen, und deshalb werden diese nicht erwartet“, sagte Groll.

Das bedeutet im Klartext:
Der Planfeststellungsbeschluss für dieses Teilstück kam aus Neustädter Sicht möglicherweise nur um wenige Tage zu spät. Denn nur Bauvorhaben, für die bis zum 31. Januar uneingeschränktes Baurecht vorliegt, haben noch eine Chance, in den bis Ende 2015 gültigen Finanzierungsplan des Bundes aufgenommen zu werden.

„Nach der Verkehrsfreigabe der Autobahn in Schwalmstadt 2016 werden wir Zustände in Neustadt haben, die wir alle nicht wollen“, sagte Groll und erwies darauf, dass Querallee und Hindenburgstraße zwar inzwischen Bundesstraßen-Status besäßen, aber nicht entsprechend ausgebaut seien, um den vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen prognostizierten Verkehrszuwachs um 50 Prozent zu verkraften.

von Matthias Mayer

  • Die Neustädter Querallee führt an Schule und Kindergarten vorbei und ist allein deshalb kein geeigneter Autobahn-Zubringer.
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