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Neue Mitte Westheim - Kleinmaßnahmenförderprogramm beginnt

  • Bürgermeister Richard Greiner (r.) überreicht das Gestaltungshandbuch an die Eigentümerfamilie Lahner (l.), die mit der ersten Privatmaßnahme im Förderprogramm „Neue Mitte Westheim“ beginnt. Hier wurden zusammen mit Gerald Adolf von der Bauverwaltung der Stadt Neusäß (3. v.r.) und Antonius Janotta, (2. v.r., die Städtebau, Sanierungsbetreuung) die Farbmuster für die Fassadengestaltung besprochen. Nicht im Bild ist Alexandra Franzke (Schirmer Architekten, Gestaltungsberatung).
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Stadt Neusäß erhält von der Regierung von Schwaben Förderbescheid über 200.000 Euro

Das Kleinmaßnahmenförderprogramm im Rahmen der „Neue Mitte Westheim“ nimmt mit Erhalt des Förderbescheids über 200.000 Euro von der Regierung von Schwaben Fahrt auf. 2013 wurde der historische Kernbereich des Stadtteils Westheim in das Städtebauförderprogramm aufgenommen. Seitdem wurden viele strukturelle Grundlagen und gestalterische Konzepte geschaffen. Das Projekt „Neue Mitte Westheim“ beinhaltet unterschiedliche Maßnahmen, eine davon ist die Förderung privater, einzelner Sanierungsmaßnahmen.

Zielsetzung des Projektes „Neue Mitte Westheim“ ist eine attraktive und lebendige Ortsmittegestaltung, um die Wohn- und Lebensqualität als auch Handel und Dienstleistungen im Zentrum von Westheim zu stärken.

Förderrichtlinien und Gestaltungshandbuch vom Stadtrat beschlossen

Im Juli 2019 wurden in einer Bürgerinformationsveranstaltung zusammen mit Anrainern Gestaltungsrichtlinien erarbeitet, die vom Architekturbüro Schirmer aus Würzburg in einem sogenannten „Gestaltungshandbuch“ zusammengefasst und bildlich dargestellt wurden.

Ende März diesen Jahres genehmigte der Stadtrat das Gestaltungshandbuch und die Richtlinien zum kommunalen Kleinmaßnahmenförderprogramm, welches private Sanierungsmaßnahmen insbesondere an denen für die Öffentlichkeit sichtbaren Bereichen unterstützt. Im Mai erhielt die Stadt Neusäß den Förderbescheid von der Regierung von Schwaben. Damit können nun Eigentümer Förderanträge für einzelne Sanierungsmaßnahmen bei der Stadt Neusäß einreichen.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden bis zu 30% der Kosten (maximal bis zu 15.000 Euro) für Maßnahmen wie z.B. Verbesserung der Fassadengestaltung, Erhaltung bzw. Wiederherstellung stadtbildprägender Elemente wie Fenster und Türen oder eine attraktive Gestaltung von Freiflächen und Einfriedungen. Bestandteil der Förderung ist auch eine kostenlose Gestaltungsberatung durch das Architekturbüro Schirmer Würzburg, die Empfehlungen für eine stimmige Gestaltung geben.
Nicht gefördert werden Maßnahmen z.B. zur Modernisierung der Anlagentechnik, Photovoltaikanlagen oder Kunststofffenster.
Die genauen Richtlinien des Kleinmaßnahmenförderprogramms sind im Gestaltungshandbuch auf der Homepage der Stadt Neusäß unter www.neusaess.de/NeueMitte nachzulesen.
Die Förderung wird zu 60% von der Regierung von Schwaben (je 30% Bund/Land) und zu 40% von der Stadt Neusäß getragen.

„Das vorliegende Gestaltungshandbuch zeigt Möglichkeiten einer stimmigen Ortsgestaltung der Gebäude und Anregungen für die Umgestaltung der Freiflächen. Die Beispiele sollen Eigentümerinnen und Eigentümer ermutigen, auch ihrem Haus ein freundliches Gesicht zu geben oder den Außenbereich gestalterisch aufzuwerten“, so Bürgermeister Richard Greiner. „Der Mehrwert unseres Förderprogramms ist die zusätzliche, für Eigentümer kostenlose Gestaltungsberatung. Ich möchte mich schon jetzt für den persönlichen Einsatz und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger bei der Umgestaltung der Neuen Mitte Westheim bedanken.“

Maßnahmen vorab mit der Stadt absprechen

Die genannten Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie vor Ausführung mit dem Bauamt der Stadt Neusäß abgestimmt wurden. Ansprechpartner in der Stadtverwaltung ist Herr Gerald Adolf, Telefon 0821/4606-250 oder E-Mail bauverwaltung@neusaess.de.

Erstes Förderprojekt in der Von-Rehlingen-Straße

In der Von-Rehlingen-Straße wurde jetzt mit dem ersten Förderprojekt begonnen. Geplant sind Maßnahmen zur Fassadensanierung, Neugestaltung der Freiflächen und Einfriedung sowie der Ersatz der bestehenden Thujahecke durch Neupflanzung einer freundlicheren Blüh- und Wildhecke.

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