Millionen-Entschädigung für Steuerhinterzieher

Diese Meldung kam heute in den Nachrichten:

Während in Deutschland über den Ankauf weiterer Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher diskutiert wird, hat ein verurteilter Deutscher in Liechtenstein Schadenersatz in Millionenhöhe erstritten. Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss dem Kläger 7,3 Millionen Euro zahlen. Das fürstliche Landgericht in Liechtenstein habe Ende Januar ein entsprechendes Urteil gefällt, so ein Gerichtssprecher.

In dem Liechtensteiner Urteil heißt es, die damalige LGT-Treuhand AG habe den Kläger zu spät darüber informiert, dass seine Kundendaten und die von mehreren Hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren. Nach Ansicht des Gerichts hatte es die LGT Treuhand versäumt, die Betroffenen unverzüglich über den Datenklau zu informieren. So konnten diese sich weder selbst beim deutschen Fiskus anzeigen und mit geringeren Geldstrafen davonkommen, noch von einer zeitweiligen Amnestie profitieren.

Der Kläger hatte mehr als 13 Millionen Euro Entschädigung gefordert. Das Gericht habe sich mit den 7,3 Millionen Euro an der Bewährungsauflage orientiert, die dem Kläger im deutschen Steuerstrafverfahren auferlegt worden war. Ersatz für die von ihm nachträglich entrichteten knapp 6,3 Millionen Euro Steuern steht ihm nach Ansicht der Richter dagegen nicht zu.

Weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen, sei das Urteil mit Spannung erwartet worden.

Das könnte einige erwischte,verurteilte und unverbesserliche Raser im Straßenverkehr auf die Idee bringen,es auch mal auf diese Tour zu versuchen, sie seien vor Radarfallen und Hinweise ,daß Straßenverkehrsgesetze für alle gelten, nicht rechtzeitig gewarnt worden.

Dazu fällt einem nichts mehr ein!!!

Bürgerreporter:in:

Karl-Heinz Töpfer aus Marburg

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