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AOK - So werden Krankenkassenbeiträge verschwendet ..... Sonderzahlungen + Reisen ..... Steuerfreiheit für AOK-Angestellte .....

02.09.2008

Unter Paten
Die Vorstände der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) genehmigen sich zweifelhafte Sonderzahlungen und schöne Reisen.
Die Gesundheitsministerin schaut weg.

….. so lautet ein Artikel des "Stern - Ausgabe 36/2008 - auf Seite 122 und 123".

Es wird ausführlich über die Untätigkeit, Duldung, Deckung und Förderung der Machenschaften der allerhöchsten AOK-Vorstände im selbstherrlichen und rechtlich zweifelhaften Umgang mit den Beiträgen der rd. 25 Millionen Pflichtmitglieder durch die Gesundheitsministerin berichtet.

Kurz zusammengefasst:
Die Herren machen scheinbar was sie wollen, Vorschriften etc. interessieren sie nicht. Verstöße dieser Herren mit dem Umgang von Pflichtbeiträgen von 25 Millionen Versicherten werden im Nachhinein mit dem Segen der Bundsgesundheitsministerin legalisiert. Die Gesundheitsministerin hat sogar das Einkommenssteuergesetz zugunsten AOK-Beschäftigter ändern lassen und hat damit wissentlich einen Beschluss des Bundesfinanzhofes außer Kraft gesetzt.

Bei ähnlichen Vorfällen in der Privatwirtschaft würde ein Staatsanwalt sofort prüfen, ob er ein Verfahren wegen "des Verdachts auf Untreue" eröffnen kann.

Besonderes Interesse haben bei mir die letzten drei Absätze des Artikels erweckt.

Da gibt es doch so genannte Dienstordnungsangestellte (1) bei der AOK, die schon immer bis zu 50% ihres Krankenkassenbeitrages nicht selbst zahlen mussten.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem einen Riegel vorgeschoben und festgestellt:
Die Krankenkassenversicherungsbeiträge derjenigen Kassenbeschäftigten die als so genannte Dienstordnungsangestellte (1) ihr spezielles Privileg genossen – nämlich Beiträge, die um bis zu 50 Prozent ermäßigt waren, bei gleichzeitig vollem Versicherungsschutz, sind ein geldwerter Vorteil und müssen dementsprechend versteuert werden.

Und siehe da, auf wundersame Weise wurde dem GKV-WSG, anscheinend auf Druck (welcher Druck eigentlich?) der AOK noch schnell nachträglich der Artikel 45a hinzugefügt.

Nun bleibt alles beim alten; es wird nichts versteuert. Dienstordnungsangestellte der AOK und anderswo sind beim Gesetzgeber doch Gleicher als Gleich......

So will es das Gesetz!:

Gesetz
zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG)
Vom 26. März 2007
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates
das folgende Gesetz beschlossen:

Zu lesen unter:
http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_1200434/SharedDo...

Der umstrittene Artikel 45a im vollem Wortlaut:
Artikel 45a
Änderung des
Einkommensteuergesetzes
In § 3 Nr. 11 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210, 2003 I S. 179), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2915) geändert worden ist, wird nach dem Wort „wird“ das Semikolon durch einen Punkt ersetzt und folgender Satz angefügt: „Den Bezügen aus öffentlichen Mitteln wegen Hilfsbedürftigkeit gleichgestellt sind Beitragsermäßigungen und Prämienrückzahlungen eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht in Anspruch genommene Beihilfeleistungen;“.

Wie viele Dienstordnungsangestellten muss es eigentlich bei der AOK und in Deutschland geben, damit sich dieser Aufwand für einen Eingriff in das Einkommensteuergesetz durch ein Sondergesetz rechtfertigt? Ist es etwa nur eine kleine und überschaubare Menge?

Warum spricht der Bundesfinanzhof (BFH) von einem geldwerten Vorteil, der auch versteuert werden muss, wenn es sich doch gemäß dem „Schenkungs“-Artikel 45a GEV-WSG nur einen „Ausgleich“ für nicht in Anspruch genommene Beihilfeleistungen handelt? – Haben „alle“diese Dienstordnungsangestellten wirklich niemals Beihilfe in Anspruch genommen? - Ich bezweifele es …..

(1) Dienstordnungsangestellter -> Definition -> www.wikipedia.org
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstordnungsangeste...

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1 Kommentar

Kasse wechseln, was anderes hilft leider nicht

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