7. Oktober: Welttag für menschenwürdige Arbeit

Der "Welttag für menschenwürdige Arbeit" wurde vom Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) bei dessen Neugründung im Jahr 2006 als internationaler Tag für Gute Arbeit ins Leben gerufen. Der Tag wurde zum ersten Mal im Jahr 2008 begangen.

An diesem Tag treten die Gewerkschaften weltweit und öffentlich für die Herstellung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen ein und weisen damit auf ein Hauptanliegen des IGB hin. Darunter versteht der IGB in einem umfassenden Sinne insbesondere auch ein Verbot der Kinderarbeit, Maßnahmen, die der Benachteiligung von Frauen am Arbeitsplatz entgegenwirken (Gleichstellung), ein Hinwirken auf „qualitativ hochwertige öffentliche Dienste“, den Schutz der Umwelt, einen hinreichenden Arbeitsschutz der Beschäftigten und eine angemessene soziale Sicherung.

Menschenwürdige Arbeit vor Profit

Das Recht auf menschenwürdige Arbeit muss endlich umgesetzt werden. Das fordern zum 7. Oktober, dem Welttag für menschenwürdige Arbeit, der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Bischöfliche Hilfswerk Misereor, die Deutsche Kommission Justitia et Pax und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands. Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf, für die Einhaltung menschenwürdiger Arbeit gesetzlich aktiv zu werden.

Deutsche Unternehmen müssen gesetzlich dazu verpflichtet werden auch im Ausland die Menschenrechte zu achten. Der geplante Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte muss gesetzliche Regelungen auf den Weg bringen, die

    deutsche Unternehmen verpflichten, mögliche negative Folgen ihrer Auslandsgeschäfte für die Menschenrechte zu untersuchen, ihnen aktiv entgegenzuwirken und transparent darüber zu berichten;
    die Transparenz in globalen Lieferketten auch auf informelle und prekäre Arbeitsbedingungen hin fördern;
    die Vergabe öffentlicher Aufträge und Außenwirtschaftsförderung nur zulassen, wenn Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung und Sorgfaltspflicht nachkommen;
    Opfern die Möglichkeit geben, hierzulande eine Entschädigung einzuklagen, wenn deutsche Unternehmen ihre Menschenrechte im Ausland missachten;
    Arbeits- und Menschenrechte bei der Aushandlung und Umsetzung von Handelsabkommen grundlegend stärken.

„Arbeit kann entscheidend dazu beitragen, dass Menschen der Armut entkommen. Das wissen wir, und das sagt auch die internationale Staatengemeinschaft offiziell in ihrer Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Aber Arbeit schützt nicht automatisch vor Armut. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leben trotz einer Beschäftigung, sei es in der informellen oder der formellen Wirtschaft, an oder sogar unter der Armutsgrenze.

Löhne, von denen man nicht leben kann, unbezahlte Überstunden, ausbeuterische Kinderarbeit, Gesundheitsschäden und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen gehören für viele zum Alltag. Oft haben sie dann nicht einmal das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren“, so der Vorsitzende der Deutschen Kommission Justitia et Pax Bischof Dr. Stephan Ackermann.

Deutschland trägt dabei Mitverantwortung, denn auch deutsche Unternehmen beziehen Rohstoffe und Produkte aus dem Ausland, die unter menschenverachtenden Bedingungen gewonnen oder hergestellt wurden. „Vielen Unternehmen ist es zu teuer, sich um mögliche Menschenrechtsverletzungen bei ihren Zulieferbetrieben oder bei ihren Auslandsinvestitionen zu kümmern“, bemängelt Pirmin Spiegel, Hauptgeschäftsführer von Misereor.

Die Opfer können die Unternehmen in Deutschland selten zur Verantwortung ziehen, selbst dann, wenn diese ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten grob vernachlässigt haben. „Investoren dagegen können ihre Rechte dank verbindlich verankerter Rechte in Handelsabkommen vor privaten Schiedsgerichten einklagen. Aber wenn es um die Rechte von Beschäftigten im Ausland geht, sieht die Bundesregierung das immer noch als eine freiwillige Angelegenheit von Unternehmen“, so Spiegel.

„Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft haben sich, angesichts tragischer Unfälle, nicht bewährt. Um Menschenrechte in der Wirtschaft zu schützen und zu fördern, wäre ein beherzter gesetzlicher Rahmen für eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht sinnvoll. Eine gute Regelung würde die Sorgfaltspflicht zu einem Bestandteil des Risikomanagements der Unternehmen machen und böte mehr Rechtssicherheit. Damit könnten die Arbeitsbedingungen in globalen Wertschöpfungsketten nachhaltig verbessert werden“, erklärt Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Das Bündnis begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Landgerichts Dortmund, Überlebenden und Angehörigen der Brandkatastrophe in der pakistanischen Textilfabrik Ali Enterprises durch die Zusage von Prozesskostenhilfe das Verfahren um Schmerzensgeld gegen das Unternehmen KiK Textilien und Non-Food GmbH zu erleichtern.

Beim Brand der Textilfabrik in Karatschi starben im September 2012 260 Menschen. Nun gilt es zu klären, ob KiK eine Mitschuld trifft und ob KiK menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verletzt hat. „Wir brauchen einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte mit verbindlichen Regelungen, damit Unternehmen wie KiK in Zukunft bei solchen Katastrophen leichter zur Verantwortung gezogen werden können und die Opfer ihre Rechte besser einklagen können“, so Andreas Luttmer-Bensmann, Vorsitzender der KAB Deutschlands.

Bürgerreporter:in:

Hajo Zeller aus Marburg

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