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Wohnsitzwechsel ins Ausland - Teil 2: Auflagen - Uwe H. Sültz - Ratgeber in MyHeimat

Innerhalb der EU kann der Aufenthaltsort frei gewählt werden. In der Türkei und in Tunesien benötigt man eine Aufenthaltsgenehmigung. Bei den Beantragungen helfen die Botschaften weiter.

Einige Länder verlangen den Nachweis, dass man selbst für sich sorgen kann. Das muss man mit der Höhe des Renteneinkommens belegen.

Manches Land nimmt überhaupt keine Rentner auf, wie Australien, Neuseeland oder Kanada. Es sei denn, die Kinder leben bereits dort.

Mein Kommentar:

OK... dann bleiben wir eben hier ;-)

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Newsuwe heinz sültzrenate sültz autorin

1 Kommentar

Sültz auf Sylt...

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