Bild 2! PD Köln = Nepper, Schlepper, Bauernfänger
Polizei belügt, wegen angeblichem "Totem Winkel am Lkw (weil er NUR in den Kölle-Polizei-Köpfen existiert)

Bild 1 von 2: Polizei Köln rechtswidrig! Verboten nach Paragraph 56 (2) StVZO (Spiegelparagraph) ist das Abdecken der Spiegel am Lkw. WARUM macht's dann die Polizei Köln??? "Helau" - ist denn der falsche Karneval in Kölle? | Foto: RS / siehe Link
2Bilder
  • Bild 1 von 2: Polizei Köln rechtswidrig! Verboten nach Paragraph 56 (2) StVZO (Spiegelparagraph) ist das Abdecken der Spiegel am Lkw. WARUM macht's dann die Polizei Köln??? "Helau" - ist denn der falsche Karneval in Kölle?
  • Foto: RS / siehe Link
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren!

Köln: Helau!
DAS, was die Polizei Köln da macht, ist ja schlimmer als Lügen im Karneval: Kölle, helau!

Polizei Köln: 15 (in Worten = fünfzehn!) Jahre absolute Desinformation

Lug, auch gegenüber der StVZO
Das kölsche Autolobby-Trio aus Stadt Köln, Polizei Köln und ADAC hat die Aktionstage zum sogenannten „Toten Winkel“ wieder aufgenommen.

Frage an Polizei Köln
@Polizei_NRW_K: Wieso demonstriert ihr Verkehrssicherheit mit einem nicht verkehrssicheren Polizeifahrzeug? Das ist unlauter: Das ist lebensgefährliche Falschinformation!!!

Liebe PD Köln
■ Habt Ihr das denn nötig?
■ Welcher Vorgesetzte erlaubt denn so was?

Die Rechtslage:
§ 56 (2) StVZO = Spiegelparagraph

Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Link zum Spiegelparagraph 56 StVZO

Polizeiliche Dienstunterlassung
Es fehlen in Köln - nach wie vor - polizeiliche Informationstage für Lkw-Personal zum richtigen  Einstellen der Lkw-Spiegel und zum sicheren Lkw-Abbiegen (in Schrittgeschwindigkeit!) und Kontrollen dazu: Die gibt es dagegen nach wie vor nicht.

Quelle "X", früher Twitter
Wording und Bilder, weitere Infos
https://twitter.com/ADFCKoeln/status/1765701894419194224?t=op6s1s4LI5SpQNmZhjezQA&s=19

Bild 1 von 2: Polizei Köln rechtswidrig! Verboten nach Paragraph 56 (2) StVZO (Spiegelparagraph) ist das Abdecken der Spiegel am Lkw. WARUM macht's dann die Polizei Köln??? "Helau" - ist denn der falsche Karneval in Kölle? | Foto: RS / siehe Link
Bild 2 von 2: Was fällt denn dazu noch ein? Was geht im Kopf der Polizei vor? | Foto: RS / siehe Link
Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

17 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.